Apple kann sich mit Forderungen nach Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1N nicht durchsetzen
Nachdem Apple im August in Deutschland ein Verkaufsverbot für alle bisherigen Modelle des Galaxy Tab von Samsung durchsetzen konnte,
konterte Samsung mit einer modifizierten Variante namens Galaxy Tab 10.1N. Diese Variante, speziell für den deutschen Markt, besitzt im Vergleich zu den bisherigen Modellen einen etwas breiteren Metallrahmen, in dem die Lautsprecher sichtbar eingelassen sind. Apple konterte mit einer weiteren Klage, da die Modifikationen angeblich nicht ausreichen, um das Galaxy Tab vom iPad zu unterscheiden. Noch immer lautet der Vorwurf, Samsung orientiere sich bewusst am Design des iPads anstatt einen eigenen Stil zu entwickeln. Dieser Argumentation wollte die Richterin am Landgericht Düsseldorf nicht zustimmen. Samsung sei der Aufforderung nachgekommen, das Design des Galaxy Tab so zu überarbeiten, dass keine Verletzung der Geschmacksmusterrechte von Apple vorliegt. Aus diesem Grund liege auch kein Anlass vor, ein Verkaufsverbot zu veranlassen und Samsung an der Einfuhr des Produktes zu hindern. Für Samsung stellt diese Entscheidung einen wichtigen Punktsieg dar; zwar versuchten Apples Anwälte zu argumentieren, Samsung habe keinesfalls ausreichend Unterscheidungskriterien geschaffen, der Richterin zufolge wisse der Kunde aber ganz genau, dass ein Galaxy Tab von Samsung stamme und es sich dabei eben nicht um ein iPad handle. Die endgültige Entscheidung des Gerichts wird im Februar verkündet.