Apple kritisiert Einigung zwischen US-Wettbewerbshütern und Verlagen
Nach Kritik an Apples Verträgen mit den führenden US-Verlagen zur Preisbindung von E-Books hatte das US-Justizministerium im April ein Kartellverfahren eingeleitet. Anlass ist nicht die Möglichkeit der Verlage, selber einen Preis für die E-Books im iBookstore festzulegen, sondern vor allem die Bedingung, dass die
E-Books außerhalb des iBookstore nicht zu einem niedrigeren Preis angeboten werden dürfen. Dies ist besonders bemerkenswert, da Apple 30 Prozent des E-Book-Preises einbehält und somit die Verlage dazu bewegt, den Preis im iBookstore über andere Anbieter indirekt zu subventionieren. Entsprechend stieg nach Apples Markteintritt der Durchschnittspreis für E-Books stark an.
Nach der Eröffnung des Kartellverfahrens konnte sich das US-Justizministerium recht schnell mit drei der fünf angeklagten Verlage einigen, ihre bisherigen Verträge mit Apple aufzukündigen. Apple und die Verlage Macmillan und Penguin widersprechen dagegen dem Vorwurf der Kartellbildung und sehen Apples Markteintritt als Beginn von Wettbewerb im E-Book-Markt, der von Amazons Kindle-Plattform dominiert wird. In einer Stellungnahme wirft Apple daher nun dem Justizministerium vor, die dominierende Stellung von Amazon zu fördern. Apple werde hierbei in unfairer Weise nicht wiedergutzumachender Schaden zugefügt. Das Kartellverfahren soll laut Apple sogar auf Drängen von Amazon eröffnet worden sein. Einige US-Senatoren dürften dem aber widersprechen, hatten sie doch bereits vor dem Kartellverfahren die erhöhten Preise bei E-Books scharf kritisiert.
Weiterhin kritisiert Apple das in Kartellverfahren übliche Vorgehen, neben den angeklagten Unternehmen auch die Konkurrenz einzubinden. Nach Ansicht von Apple wird durch das Treffen des Justizministeriums mit mindestens 14 Mitarbeitern von Amazon deutlich, dass Amazon von der Regierung bevorzugt wird. Darüber hinaus wurden laut Apple von Amazon auch deutlich weniger Dokumente angefordert als von Apple und den angeklagten Unternehmen, was Apple als weiteren Beweis für die Bevorzugung von Amazon sieht. Ob sich Apple mit dieser Ansicht im Kartellverfahren durchsetzen kann, bleibt fraglich.
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