Apple macht, was anderen verboten ist: Cross-Tracking unter Beschuss
Es gibt viele Punkte, die Apple aufgreift, um sich von der Konkurrenz abzuheben: Einer davon ist sicher das Thema Datenschutz. Das Unternehmen wird nicht müde zu betonen, die Privatsphäre der Anwender schützen zu wollen und implementiert immer neue Features in seine Betriebssysteme, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Damit steht der US-Konzern in einem schwierigen Spannungsfeld: Einerseits möchten bestimmte Behörden und Werbetreibende möglichst einfachen Zugang auf so viele Daten der Nutzer wie möglich haben, andererseits sind diesen Forderungen rechtliche Grenzen gesetzt – und Apple hat wie erwähnt auf diesem Gebiet einen Ruf zu verlieren. Wenn Cupertino von einer Nichtregierungsorganisation angegriffen wird, die sich der Wahrung und Durchsetzung des Datenschutzes verschrieben hat, dürfte das Unternehmen angesichts der negativen Publicity wohl hellhörig werden.
NOYB: Apples IDFA gesetzwidrigMax Schrems gilt vielen Datenschützern als umtriebiger Jurist, der bereits die
„Privacy Shield“-Vereinbarung zwischen der EU und den USA zu Fall brachte – er ist zudem Mitbegründer des Vereins NOYB („None Of Your Business“). Ziel der NGO ist kollektive Durchsetzung von Datenschutzrechten – vor allem gegenüber Unternehmen und Konzernen. Nun gerät Apple in das Visier der Organisation: Cupertino halte sich nicht an das EU-Recht.
NOYB stößt sich vor allem an der IDFA („Identifier for Advertisers“), die der eindeutigen Identifizierung eines iPhones dient. Der Personenidentifikationsschlüssel ermöglicht so Cross-Tracking, um Werbung für den Anwender zu personalisieren. Dafür sei aber die explizite Erlaubnis der Nutzer vonnöten, argumentiert der Jurist Stefano Rossetti von NOYB: Ohne diese Zustimmung im Vorfeld einzuholen, sei das „ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzgesetze“.
iOS-Feature soll Abhilfe schaffen – aber nicht weitreichend genugNOYB legte Beschwerde bei spanischen und deutschen Behörden ein – und beruft sich auf die alte ePrivacy-Richtlinie und nicht die DSGVO. Apple könne so direkt mit einer Strafe belegt werden. NOYB kündigte zudem an, auch Googles Tracking-System einer Überprüfung zu unterziehen. Apple nahm zu den Vorwürfen noch nicht Stellung. Das Unternehmen stellte jedoch für
Anfang 2021 die Möglichkeit für Nutzer in Aussicht, Cross-Tracking zu deaktivieren. Für NOYB geht diese Änderung nicht weit genug: Apple selbst dürfe nämlich weiterhin auf die IDFA zugreifen.