Apple muss 12 Millionen Euro an SACEM zahlen
Wenn es um die Pauschalabgabe für Überspielungsrechte beim iPad geht, vertritt Apple eine andere Position als die französische Verwertungsgesellschaft SACEM, vergleichbar mit der deutschen GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).
Apple sieht die erhobenen Gebühren auf den Flash-Speicher im iPad als unverhältnismäßig hoch an, da weder der Anteil regulärer Käufe noch der geringere Speicherbedarf privater oder illegaler Kopien berücksichtigt wird. Bereits im Sommer wurde Apple von einem französischen Gericht dazu verurteilt, für die iPad-Verkäufe aus dem Jahr 2011 noch 5 Millionen Euro an SACEM nachzuzahlen. Nun gibt es auch ein Urteil zum Folgejahr 2012, für das Apple nochmals 12 Millionen Euro an SACEM nachzahlen muss. Es gibt Spekulationen, dass die kürzlich beim iPhone 5c und iPhone 5s durchgeführten Preiserhöhungen im Zusammenhang mit diesen Gerichtsverfahren stehen. Im Vergleich zu Deutschland ist ein iPhone 5s in Frankreich zwischen 10 und 18 Euro teurer.
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