Apple muss Links auf externe Angebote zulassen: Oberster Gerichtshof wird Fall nicht anhören
Seit August 2020 bekriegen sich Apple und Epic vor Gericht – und es geht um nichts Geringeres als die Zukunft des App Stores. Zur Erinnerung: Apple bestimmt, welche Apps im App Store veröffentlicht werden und welche nicht. Zusätzlich erhebt Apple eine Gebühr von 30 Prozent, wenn eine App im App Store gekauft oder ein In-App-Kauf abgeschlossen wird. Ende 2020 senkte Apple diese Gebühr auf 15 Prozent – aber nur für Entwickler, welche weniger als eine Million Dollar im App Store umsetzen.
Dies passte Epic nicht – und im August 2020 verstieß der bekannte Spiele- und Spiele-Engine-Hersteller wissentlich gegen die Regeln des App Stores und verwies auf externe Angebote außerhalb des App Stores. Apple bekam schnell Wind von dieser Aktion und sperrte den Entwicklerzugang von Epic. Hiermit hatte Epic jedoch gerechnet und reichte binnen Stunden Klage gegen Apple ein.
Apple in 9 von 10 Punkten siegreichDer Prozess lief jedoch nicht sonderlich gut für Epic, denn Apple obsiegte in den allermeisten Punkten. Die wichtigste Streitfrage: Das Gericht stellte fest, dass Apple kein Monopolist ist. Doch in einem Punkt konnte Epic dennoch einen Erfolg verbuchen: Aktuell ist es Entwicklern im App Store nicht gestattet, Links auf externe Angebote außerhalb des App Stores einzublenden. Diese Regel erklärten die US-Richter für ungültig – mit der Konsequenz, dass Anbieter auf externe Bezahldienstleister verweisen dürfen.
Problem für AppleDer App Store ist für Apple eine gigantische Geldmaschine, denn von nahezu jeder Transaktion behält Apple bis zu 30 Prozent ein. Natürlich ist dies vielen App-Entwicklern ein Dorn im Auge, doch um eine App auf dem iPhone und iPad anbieten zu können, muss man sich den Regeln des Konzerns beugen. Sollten App-Entwickler auf externe Angebote verweisen dürfen, könnte Apple hiervon keinen Teil des Kuchens abbekommen.
Oberster Gerichtshof hört sich Fall nicht anSoeben hat der Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten bekannt gegeben, den Fall Apple gegen Epic nicht anzuhören. Beide Parteien hatten das Oberste Gericht aufgerufen, in diesem Fall eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Da das Gericht den Fall nun nicht verhandelt, bleibt es bei der Entscheidung der bisherigen Instanzen. Dies bedeutet, dass Apple zukünftig Verweise auf externe Angebote dulden muss.
Teufel steckt im DetailNoch ist allerdings nicht ganz klar, wie die Entscheidung bezüglich Verweise auf externe Angebote umzusetzen ist. Beispielsweise ist noch nicht komplett geklärt, ob Apple weiterhin Anspruch auf einen Teil des Umsatzes der App-Anbieter hat, obwohl kein Bezahlsystem von Apple zum Einsatz kam.