Apple muss in Italien kostenfreie Garantiezeit von zwei Jahren anbieten
Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, gehen die italienischen Wettbewerbshüter der AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) weiterhin gegen Apples Garantiebedingungen vor, weil der Hersteller von iOS- und OS-X-Geräten in Italien keine kostenfreie Garantie für einen Zeitraum von zwei Jahren einräumt, wie es das italienische Gesetz verlangt. Mit der Eröffnung von Ladengeschäften in Italien kamen Beschwerden über die eingeräumten Garantiebedingungen auf, woraufhin die Behörde mit der Untersuchung begann. Vor einigen Jahren noch erfolgte der Vertrieb von Apple-Produkten ausschließlich Online über die Niederlassung in Irland, wodurch die erweiterten Garantieregelungen in Italien nicht griffen. Entsprechend den EU-Mindeststandards räumt Apple
europaweit eine einjährige Garantie ein, welche je nach Produkt für maximal 350 Euro auf maximal drei Jahre erweitert werden kann. Neben der Garantie gilt für mindestens zwei Jahre nach Kauf zudem eine Gewährleistung auf Produktionsmängel, welche Apple gegebenenfalls kostenfrei übernehmen muss. Nachdem Apple trotz einer Strafzahlung in Höhe von 900.000 Euro bislang nicht die Garantiebedingungen für Italien verbessert hat, droht nun laut Reuters eine weitere Strafzahlung in Höhe von bis zu 300.000 Euro. Darüber hinaus erwägt die AGCM die Unterbindung von Apples Geschäftsaktivitäten in Italien. Apple erhielt nun 30 Tage Zeit, entsprechend der italienischen Gesetze eine kostenfreie Garantie über zwei Jahre anzubieten.
Aktualisierung:Offenbar handelt es sich nicht, wie von Reuters dargestellt, um eine zweijährige Garantie, die gefordert wird, sondern um eine Gewährleistung im Rahmen der europäischen Gesetze.
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