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Apple öffnet die deutschen Stores wieder

Ende April hatte Apple bekannt gegeben, viele Apple Stores wieder ans Netz gehen lassen zu wollen. Allerdings müsse man dazu die örtlichen Begebenheiten genau unter die Lupe nehmen und sich an gesetzliche Regelungen halten. Nachdem diverse Geschäfte unter Auflagen erneut eröffnet haben, ist nun auch Deutschland an der Reihe. Wenige Tage nach Österreich und Australien will Apple bald wieder Kunden in den verschiedenen Ladengeschäften begrüßen. Auf den offiziellen Retail-Seiten, welche sämtliche Stores weltweit aufführen, hat Apple diesbezüglich auch schon Informationen hinterlegt. Momentan sind die Daten allerdings noch nicht gut gepflegt, denn nur einzelne Apple Stores weisen neuerdings wieder Öffnungszeiten auf – Apple bestätigte aber auf Nachfrage, sämtliche Geschäfte ab dem 11. Mai zu öffnen.


Öffnung nur mit Einschränkungen
Schon etwas länger bekannt ist, welche Sicherheitsvorkehrungen Apple dafür umsetzt. Weiterhin sind keine Gruppenveranstaltungen geplant, die oft sehr gut besuchten Sessions liegen unverändert auf Eis. Außerdem berücksichtigt Apple natürlich Vorgaben zum Mindestabstand, weswegen die Anzahl der Besucher im Store beschränkt ist – wenn zu viele Kunden einen Besuch geplant haben, müssen diese im Außenbereich warten. Apple will außerdem die Körpertemperatur messen und Kunden mit Erkältungssymptomen abweisen.

Anscheinend lange Öffnungszeiten
Während in manchen Ländern mit sehr kurzen Öffnungszeiten gearbeitet wird (in Australien beispielsweise nur von 10 bis 17 Uhr), scheinen die deutschen Läden zumindest ein bisschen länger geöffnet zu sein. Zumindest für Düsseldorf weist Apple 11 bis 19 Uhr aus. Trotz alledem gibt es von Apple die Empfehlung, bevorzugt online einzukaufen und die Stores eher dann zu besuchen, wenn technischer Support erforderlich ist. Wie Apples Retail-Chefin erst kürzlich ausführte, ist dies auch der Grund, warum Apple die Stores so früh wie möglich in Betrieb nehmen möchte. Während Bestellungen auch online möglich sind, stellen sich bei kontaktloser Reparaturabwicklung viel größere Hürden.

Kommentare

Goosebump08.05.20 14:45
"Apple will außerdem die Körpertemperatur messen und Kunden mit Erkältungssymptomen abweisen."

Hm, wie das wohl rein rechtlich aussieht?
Was ich davon halte, schreibe ich jetzt lieber nicht.
-16
PhilippusMaximus08.05.20 14:53
Rechtlich sehe ich da kein Problem, wenn nicht gerade nach einem im AGG genannten Diskriminierungsmerkmal ausgewählt wird (Bsp: Zutritt nur für Weiße).
+4
Goosebump08.05.20 15:04
Nunja, es werden personenbezogene Daten erfasst. Abgesehen davon, dass Fieber nicht einmal ein sicherer Idikator für Covid-19 ist. Und was macht der Allergiker mit Erkältungssymptomen? Es erscheint mir mehr als überzogen und ich hoffe das unsere Gerichte dieser Hysterie bald einen Riegel vorschieben.
-15
maculi
maculi08.05.20 15:28
Hat wer bei Heuschnupfen auch Fieber? Ich zumindest nicht. Wer Fieber hat sollte ohnehin daheim bleiben, ganz egal, was der Auslöser ist.
Ob sinnvoll oder angemessen sei jetzt mal dahingestellt. Aber Apple hat das Hausrecht in den eigenen Ladengeschäften. Das ist zwar kein Freibrief für jeden nur denkbaren Schwachsinn, aber solange klare Regeln verkündet werden, die dann auch angewandt werden und damit nachvollziehbar ist wer rein darf und wer nicht (und warum) ist das vermutlich rechtlich nicht zu beanstanden.
Wo werden beim Fiebermessen personenbezogene Daten erfasst? Fieber ja / nein - draussen bleiben oder rein dürfen. Mehr passiert da nicht.
+8
Der_Fitch08.05.20 15:43
Goosebump
Nunja, es werden personenbezogene Daten erfasst. Abgesehen davon, dass Fieber nicht einmal ein sicherer Idikator für Covid-19 ist. Und was macht der Allergiker mit Erkältungssymptomen? Es erscheint mir mehr als überzogen und ich hoffe das unsere Gerichte dieser Hysterie bald einen Riegel vorschieben.

Diese Daten werden „anonym“ erfasst. Du musst vorher ja keinen Personalausweis vorzeigen, mit dessen Daten die Temperaturmessung anschließend gespeichert wird.

Beim Friseur werden derzeit personenbezogene Daten wie Adresse und Telefonnummer erfasst. Sonst kommst du nicht rein. Da sehe ich eher ein Datenschutzthema, zumal hier oft einfach ein College-Block ausliegt, auf den man als Nummer 24 auf einer Seite die Daten einträgt.
+7
Goosebump08.05.20 18:03
Richtig lesen bitte! Man möchte auch Kunden mit Erkältungssymptomen nicht in die Läden lassen. Heuschnupfen führt zu Erkältungssymptomen und kann übrigens sehr wohl auch zu leichtem Fieber führen!

Wird die Temperatur mit Infrarotkameras gemessen, muss man davon ausgehen, dass eine Speicherung stattfindet.

Und wer legt fest, wann ich Fieber habe?
Sind die Messwerte verlässlich? Kann das ein Genius beurteilen, oder wen setzt Apple hier ein?

Es bleibt Schwachsinn hoch zehn und zeigt einmal mehr das Ausmaß dieser Hysterie.
maculi
Hat wer bei Heuschnupfen auch Fieber? Ich zumindest nicht. Wer Fieber hat sollte ohnehin daheim bleiben, ganz egal, was der Auslöser ist.
Ob sinnvoll oder angemessen sei jetzt mal dahingestellt. Aber Apple hat das Hausrecht in den eigenen Ladengeschäften. Das ist zwar kein Freibrief für jeden nur denkbaren Schwachsinn, aber solange klare Regeln verkündet werden, die dann auch angewandt werden und damit nachvollziehbar ist wer rein darf und wer nicht (und warum) ist das vermutlich rechtlich nicht zu beanstanden.
Wo werden beim Fiebermessen personenbezogene Daten erfasst? Fieber ja / nein - draussen bleiben oder rein dürfen. Mehr passiert da nicht.
-7
Frost08.05.20 18:41
Goosebump
Wird die Temperatur mit Infrarotkameras gemessen, muss man davon ausgehen, dass eine Speicherung stattfindet.

Davon ist sicher auszugehen, der Markt wird je gerade von Spezialkameras wie z.B. dieser hier ueberschwemmt und bei Apple spielt das Geld ohnehin keine Rolle.
+1
Warp09.05.20 01:36
Anscheinend besteht in Deutschland auch noch eine Datensammelhysterie.
Woher kommt die Annahme (Goosebump) bzw. die "sicher auszugehen" (Frost), dass die Daten gespeichert werden? Nur weil man es könnte? Wozu sollte denn das gut sein? Am Tag X sind soundsoviel Leute mit scheinbar erhöhter Temperatur an der Ladentür gewesen? Dann wurde das vielleicht gezählt aber weiss immer noch nicht wer das war.
Was die Messung an sich betrifft, dass ist mir auch klar, dass diese nicht die Leute erfassen kann welche vielleicht schon infiziert sind aber keine Zeichen zeigen. Aber immer noch besser als gar nichts.
+2
sierkb09.05.20 02:17
Noerr (12.03.2020): Datenschutz und Coronavirus-Prävention - Fiebermessung am Eingang zum Betriebsgelände
*****Update vom 02.04.2020 - 23:00 Uhr: Handreichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden*****


BHO Legal (10.03.2020): Datenschutz vs. Corona-Virus – Was Unternehmen beachten müssen
Der neuartige Corona-Virus („SARS-CoV-2“ bzw. Covid-19) bereitet aktuell Menschen in der ganzen Welt große Sorgen. Die stetig wachsende Zahl der Infizierten verlangt, dass geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens getroffen werden. Maßnahmen, bei denen sensible Gesundheitsdaten, erhoben werden, sind datenschutzrechtlich unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO und nationalen Gesetzen zurückhaltend zu bewerten.
In diesem Beitrag soll kurz dargestellt werden, in welchem Umfang Unternehmen Gesundheitsdaten speichern und zum Schutz der Mitarbeiter und zur Prävention vor dem Corona-Virus verwenden dürfen. Die Rechtslage ist aber noch undurchsichtig, Änderungen an der „herrschenden Meinung“/den Positionen können sich im Laufe der nächsten Wochen noch ergeben. Der Beitrag wird regelmäßig aktualisiert werden.


activeMind AG (19.03.2020): Datenschutz beim Umgang mit dem Corona-Virus in Unternehmen
Das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) ist zurzeit allgegenwärtig. In der Hoffnung die Ausbreitung des Virus noch einschränken oder gar kontrollieren zu können, werden weltweit Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Dabei werden nicht nur staatliche Akteure aktiv. Auch Unternehmen stehen vor der Herausforderung mit der Gefahr durch das Virus umgehen zu müssen.
Neben der Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiter, die neben die Bemühungen um Aufrechterhaltung des Unternehmensbetriebs tritt, stellt sich vielen die Frage, welche Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus überhaupt möglich sind. Neben vielen arbeitsrechtlichen Vorgaben müssen insbesondere auch die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) befolgt werden.


Insbesondere die Abschnitte Beispiel Temperaturmessung sowie Maßnahmen aufgrund von Allgemeinverfügungen der Behörden
+1
sierkb12.05.20 19:42
Golem (12.05.2020): Coronakrise: Datenschutzbeauftragter prüft Fiebermessen im Apple Store
Mitarbeiter des hessischen Datenschutzbeauftragten waren bereits vor Ort.

FAZ (12.05.2020): Temperaturmessungen bei Kunden: Apple wird Prüffall für Datenschützer
Wenn Kunden einen Laden von Apple betreten wollen, messen Mitarbeiter deren Körpertemperatur. Der hessische Datenschutzbeauftragte will prüfen, ob der Elektronikhersteller damit einschlägige Regeln verletzt.
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