Apple scannt User-Uploads auf möglicherweise illegale Inhalte
Microsoft und andere machen es schon länger - Apple zieht jetzt offenbar nach: Mit einer Verschärfung seiner Datenschutzrichtlinie nimmt sich das kalifornische Unternehmen das Recht heraus, die Inhalte von User-Uploads zu scannen. Damit soll möglicherweise illegales Material aufgespürt werden, ausdrücklich verweist Apple hierbei auf Kindesmissbrauch.
Vorabprüfung und VorabscannenUnter dem Punkt "Wie wir personenbezogene Daten nutzen" schreibt Apple in der am 9. Mai 2019 aktualisierten Fassung der
Datenschutzrichtlinie wörtlich: "Wir können Ihre personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Account- und Netzwerksicherheit verwenden, in dem wir, zum Wohle all unserer Nutzer, unsere Dienstleistungen durch die Vorabprüfung und das Vorabscannen von hochgeladenen Inhalten auf potentiell illegales Material, wie etwa vor Inhalten im Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung von Kindern, schützen." In der
früheren Version hieß es lediglich, das Unternehmen könne die personenbezogenen Daten für Zwecke der Account- und Netzwerksicherheit verwenden, das umfasse auch den Schutz der Dienste zum Wohle aller Benutzer. Mit der neuen Datenschutzrichtlinie weitet der kalifornische Konzern also seine Rechte deutlich aus.
Setzt Apple ein Verfahren von Microsoft ein?Aller Wahrscheinlichkeit nach geht es Apple darum, in erster Linie Fotos mit kinderpornographischen Darstellungen aufzuspüren. Microsoft praktiziert dies bei seinen Cloud-Diensten bereits seit Jahren, der Windows-Hersteller hat hierfür eigens eine Softwarelösung namens
PhotoDNA entwickelt; diese wird auch von anderen Internet-Unternehmen wie Facebook und Google eingesetzt. Es steht also zu vermuten, dass Apple nunmehr ebenfalls dieses Verfahren anwendet. Es ist allerdings auch möglich, dass der iPhone-Hersteller bereits seit einiger Zeit User-Uploads scannt und jetzt lediglich die Datenschutzrichtlinie entsprechend aktualisiert hat.
Scans möglicherweise vor dem UploadWie und wo Apple die Inhalte scannt, ist nicht bekannt. Da das Unternehmen in seiner neuen Datenschutzrichtlinie den Begriff "Vorabprüfung" verwendet, findet die Auswertung der Inhalte möglicherweise bereits vor dem eigentlichen Upload und somit auf dem Endgerät selbst statt. Hierbei könnte etwa die Analysefunktion zum Einsatz kommen, die fester Bestandteil der Fotos-App von macOS und iOS ist. Für diese Annahme spricht, dass Apple zwar bekanntermaßen iCloud-Backups rekonstruieren, aber nicht auf andere Daten zugreifen kann, die mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übertragen werden.