Apple scheitert mit Klage gegen iOS-Virtualisierer Corellium: Keine Urheberrechtsverletzung nachweisbar
Apple achtet sehr genau darauf, auf welchen Endgeräten die hauseigenen Betriebsysteme eingesetzt werden dürfen. Entsprechend verklagte das Unternehmen aus Cupertino im letzten Jahr den Virtualisierungsspezialisten Corellium, da das Startup es ermöglicht, iOS innerhalb einer virtuellen Maschine auf Apple-fremden Geräten zu betreiben. Apple zufolge verletze Corellium damit Urheberrechte. Das zuständige Gericht in Florida hat die Klage kürzlich abgewiesen. Doch der Rechtsstreit geht weiter.
Urheberrechtsverletzung nicht nachgewiesenNach Prüfung aller relevanter Faktoren komme man zu dem Schluss, dass Corellium alle nötigen Schritte unternommen habe, um eine „Fair Use“-Nutzung sicherzustellen, so das Gericht in der
Urteilsbegründung. Daher sei die Verwendung von iOS im Zusammenspiel mit der Corellium-Software zulässig. Das Startup stellt Kunden eine virtualisierte iOS-Umgebung per Browser bereit, die auf Servern des Unternehmens läuft. Die jeweils eingesetzten iOS-Versionen bezieht Corellium über Apples Website.
Umstrittene VirtualisierungslösungDer Sinn und Zweck der virtualisierten iOS-Umgebungen ist Corellium zufolge das Aufspüren von Sicherheitslücken. Sicherheitsforscher sollen die Gelegenheit bekommen, unabhängig von vorhandenen iDevices in leicht zugänglichen Testumgebungen nach Lücken in Apples Mobil-Betriebssystem zu stöbern.
Apple hingegen wirft dem Startup in der Klageschrift systematische Urheberrechtsverletzung vor, um daraus Profit zu erzeugen. Es handle sich um illegale Varianten des Betriebssystems und der dazugehörigen Apps, da Apple keine Erlaubnis dazu gegeben habe. Corelliums Werbeslogan „Perfekte digitale Nachbildung“ verdeutliche dies. Vom Code über die UI bis hin zu den Icons – alles sei eine widerrechtliche Kopie. Zudem stifte Corellium Kunden dazu an, Sicherheitslücken nicht etwa an Apple zu melden, sondern auf dem freien Markt anzubieten. Das Unternehmen aus Cupertino wollte das Startup anno 2018 sogar übernehmen – wohl, um zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Weiterhin Hoffnung für AppleTrotz der abgelehnten Klage besteht noch Hoffnung für Apple. Abgesehen von Berufungsmöglichkeiten stehen weiterhin ein Vorwurf seitens Apple im Raum, den das Gericht noch nicht abgewiesen hat: Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen in iOS zum Zwecke der Virtualisierung, was eine Verletzung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) bedeuten könnte. Die juristischen Herausforderungen für Corellium sind also noch nicht beendet.