Apple schreibt Datenschutzerklärungen für Apps vor
Schon seit Jahren verlangt Apple für bestimmte App-Kategorien, dass via Entwickler-Portal ein Link auf die Datenschutzbedingungen des Herstellers hinterlegt wird. Allerdings war dies nie für alle Apps Vorschrift, denn zunächst hatte Apple die Vorgabe nur bei Angeboten mit Abo-Inhalten oder der Verarbeitung persönlicher Daten vorgeschrieben. Ab Oktober gibt es aber aktualisierte Vorschriften, denn Apple informierte die Entwicklergemeinde über neue Voraussetzungen. Wer eine App einreicht, muss ab dann auch eine Datenschutzerklärung mitliefern und in dieser ausführen, welche Daten gesammelt und zu welchem Zweck diese erhoben werden. Ebenfalls zu dokumentieren ist, ob Drittanbieter-Frameworks zum Einsatz kommen und worum es sich dabei handelt. Selbst für Apps, die komplett ohne Internet-Anbindung arbeiten, müssen fortan Datenschutzbedingungen existieren.
Bis zum 3. Oktober greifen noch die alten Regeln, anschließend haben Entwickler den neuen Vorgaben zu entsprechen. Apple weist darauf hin, bestehende Apps nicht aus dem Verkauf zu nehmen, sofern die Datenschutz-Metadaten nicht hinterlegt sind – allerdings ist es dann nicht möglich, ohne Ausfüllen des Pflichtfeldes in iTunes Connect noch Updates einzureichen. Betroffen sind auch Apps in der Betaphase, die via Test Flight verteilt werden.
Apple orientiert sich bei den neuen Richtlinien an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und will damit sicherstellen, auch den App-Kosmos auf Einhaltung der Regeln zu trimmen. Für das Apple TV gibt es übrigens eine gesonderte Vorschrift. Da die TV-Box keinen Browser mitbringt, auf dem sich die Datenschutzseite dann betrachten ließe, müssen Entwickler einer tvOS-App die komplette Erklärung an Apple senden. Auf diese Weise funktioniert dann auch die Anzeige auf dem Apple TV. Für Mac, iPhone und iPad ist hingegen ein simpler Link auf die Datenschutzerklärung der Entwicklerseite erforderlich.