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Apple tut, was im App Store verboten ist: Freifahrtschein für Apple Music in anderen App Stores

Wer seine Software in Apples App Stores anbieten möchte, muss nicht nur 30 Prozent seiner Erlöse als Provision an Apple abgeben, sondern auch eine Vielzahl von Regeln befolgen. Unter anderem verlangt der iPhone-Konzern, dass der Verkauf von digitalen Gütern, also etwa Abonnements, zwingend per In-App-Kauf zu erfolgen hat. Diese Forderung setzt Apple, von einigen prominenten Ausnahmen einmal abgesehen, für gewöhnlich auch knallhart durch. Einer neuen Mail-App namens "Hey" droht deshalb der Ausschluss aus dem iOS App Store. Wenn es allerdings um hauseigene Software geht, sieht man das in Cupertino offenbar deutlich lockerer.


Google ist wesentlich toleranter
Im Falle von Apple Music für Android nutzt Apple nämlich die erheblich toleranteren Richtlinien des Google Play Store zum eigenen Vorteil. Der Suchmaschinenriese schreibt in seinem hauseigenen Softwareladen den App-Anbietern die Nutzung von In-App-Käufen nicht zwingend vor. Folgerichtig ist in Apples App der Abschluss von Einzel- und Familienabos mit den Zahlungsmethoden möglich, welche für die jeweilige Apple-ID hinterlegt sind. Auch die Eröffnung eines neuen Apple-Accounts ist in der Apple-Music-App für Android problemlos möglich, ohne dass Google in irgendeiner Art und Weise in diesen Vorgang eingebunden wäre.


Apple bricht keine Regeln
Da die ausschließliche Nutzung eigener Zahlungsmethoden im Google Play Store nicht untersagt ist, bricht der iPhone-Konzern bei Apple Music für Android keine Regeln. Es gibt demzufolge in dieser Hinsicht auch keinen Streit zwischen dem Suchmaschinenkonzern und Apple. Allerdings läuft man in Cupertino natürlich Gefahr, dass Kritiker wie Spotify, Tinder oder andere dieses - rechtlich nicht zu beanstandende - Vorgehen als zusätzliches Argument etwa im laufenden Untersuchungsverfahren der EU als weiteren Beleg dafür ins Feld führen könnten, dass Apple zum eigenen Vorteil mit zweierlei Maß misst. Zudem könnten sie darauf verweisen, dass Google mit seinen liberaleren Richtlinien wettbewerbsrechtlich deutlich sauberer agiert als Apple, was dem Image des iPhone-Konzerns in Sachen App Store wenig zuträglich wäre.

Kommentare

becreart18.06.20 10:56
Solange das in anderen Stores nicht so verlangt wird
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Sotto18.06.20 11:08
Das stimmt so nicht ganz, Abos müssen nicht immer als In-App angeboten werden. Wenn Apps als Reading-Apps klassifiziert werden, dann muss es nicht gemacht werden
+6
Häkelmeister18.06.20 11:09
Sotto

Danke für die Konkretisierung 👍🏽
+1
Frank Drebin
Frank Drebin18.06.20 11:23
Das ist jetzt mal wirklich Äpfel mit Birnen vergleichen… Wenn Apple in seinem Store 30% verlangt, dann ist das halt deren gutes Recht. Es ist deren Geschäftsmodell, sie bieten dafür die gesamte Infrastruktur und die Millionen von kaufwilligen Kunden.

Wenn Google das Geld woanders (durch Datensammeln etc.) verdient, dann ist das deren Geschäftsmodell. Und wenn Apple nun bei Google was reinstellt, dann ist das doch nicht verwerflich? Warum sollte Apple jetzt Google Geld zahlen, wenn die das halt anders handhaben?

Das ist ungefähr so, als wenn man sich aufregen würde, dass eine Verkaufsfläche im KaDeWe teuerer ist, als beim Aldi um die Ecke…

Die ganze Diskussion um Apples 30% finde ich komplett daneben. Besonders die Argumentation von dem Basecamp, Hey Typen. Der hat sie doch nicht alle, selber schön immer Abomodelle für seine Schrottlösungen verlangen und dann kein Geld mit anderen Teilen wollen und am liebsten alles umsonst haben…
+3
rudluc18.06.20 12:01
Frank Drebin

Ich bin der Meinung, dass für eine App, die im Store angeboten wird, die Apple Tax berechtigt ist. Beim Content, der über die App geliefert wird (Musik, Videos, Zeitungen, usw.) hat Apple aber gar keine Leistung erbracht, insofern kann ich die Klage sehr gut nachvollziehen. Eine einmalige Gebühr wäre daher korrekter als eine stetige 30%ige Gewinnbeteiligung.
+9
MLOS18.06.20 12:17
rudluc
Frank Drebin

Ich bin der Meinung, dass für eine App, die im Store angeboten wird, die Apple Tax berechtigt ist. Beim Content, der über die App geliefert wird (Musik, Videos, Zeitungen, usw.) hat Apple aber gar keine Leistung erbracht, insofern kann ich die Klage sehr gut nachvollziehen. Eine einmalige Gebühr wäre daher korrekter als eine stetige 30%ige Gewinnbeteiligung.

Sofern nicht das Bezahlsystem für In-App-Käufe von Apple verwendet wird, hat Apple durchaus eine Leistung erbracht. Apple sollte einfach die Restriktionen dahingehend aufweichen, dass man auch auf andere Bezahl-Möglichkeiten verweisen darf. Die Entwickler bezahlen schließlich nicht umsonst die Dev-Gebühr.
+1
Sotto18.06.20 12:47
rudluc

Deswegen verlangt Apple nach viel Krach von Netflix, Spotify und Amazon nichts, weil diese Content nur zum Lesen/ Konsumieren „verkaufen“.. Hey und andere Apps, mit den man was erstellt, müssen zahlen..
Steht imho in den Guidelines, schlecht ist nur, dass Apple nicht immer konsequent ist und manchmal absichtlich/unabsichtlich Apps durchwirkt..
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Mecki
Mecki18.06.20 15:30
In Googles Store gelten die Regeln von Google und Apples Store gelten die Regeln von Apple. Apple verlangt doch bei anderen Apps auch nicht, das sie sich an die Regeln von Apple halten müssen, wenn sie über den Store von Google angeboten werden, oder? Also wo misst Apple hier bitte mit zweierlei Maß? Was Apple hier tut, das dürfen alle anderen auch genauso tun, wenn sie ihre App auch für Android anbieten.
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