Apple hat bei einem Bezirksgericht in San Francisco eine Klage gegen den Softwarehersteller Burst.com eingereicht um die patentrechtliche Ansprüche wegen vermeintlicher Benutzung von Bursts Audio- und Video-Softwaretechnik prüfen, bzw. ablehnen zu lassen. Dieses Vorgehen würde im deutschen Rechtswesen dem Instrument der sogenannten negativen Feststellungsklage entsprechen. Ein Kläger will damit gerichtlich klarstellen lassen, dass ein bestimmter möglicher Anspruch gegen ihn nicht begründet ist. Nachdem man versucht hat sich außergerichtlich zu einigen, ist Apple nun den Weg der Klage gegangen. Burst.com plant nun seinerseits eine Gegenklage wegen der Verletzung von Burst-Patenten. Interessant ist, dass es sich dabei um Caching-Patente handelt. Die Frage ist nun ob diese Patente überhaupt noch durchsetzbar sind, da sie möglicherweise abgelaufen sind.
Unter dem 1. Link finden Sie die Meldung der "ct".
Unter dem 2. Link eine PDF-Datei mit den betroffenen Patenten.
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