Apple unterliegt Caltech – 1,1 Milliarden US-Dollar schweres Urteil unanfechtbar
Der oberste Gerichtshof der USA möchte sich nach mehr als 7 Jahren in Zukunft nicht mehr weiter mit dem Streit um WiFi-Technologiepatente zwischen den Parteien Apple, Broadcom und Caltech beschäftigen. Neue Verhandlung zur Anfechtung des Beschlusses lehnten die Richter am Montag ab (siehe auch
). Apple und Broadcom müssen somit das Urteil akzeptieren, welches zwischenzeitlich in Milliardenhöhe ausgeschrieben war. Erst zuletzt hatten die beiden Parteien versucht, mit der Ungültigkeit der Patente zu argumentieren, scheiterten diesbezüglich jedoch. Die Richter des U.S. Court of Appeals wiesen die Argumention zurück, mit der Begründung, dass diese in der Vergangenheit schon vor dem US-amerikanischen Patentamt vorgebracht hätte werden müssen.
Entscheidend für die Verhandlungen im SommerDieser Entschluss deckt sich mit dem Urteil des Berufungsgerichts, vor welchem das kalifornische Unternehmen und sein Zulieferer im Jahr 2022 Berufung einlegten. Das Schadensersatzurteil wurde hierbei zwar verworfen, nicht jedoch jenes bezüglich der Patentverletzungen. Im Sommer prüfe man daher erneut dem California Institute of Technology zugesprochenen Betrag. Dieser beläuft sich auf 1,1 Milliarden US-Dollar und wurde 2020 im Ausgangsverfahren tituliert. Vor zwei Monaten erklärte US-Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar, dass „Apple den Überprüfungsprozess in vollem Umfang genutzt hat“. Dies schließe die erfolglose Berufung beim Bundesgerichtshof ein.
Apple sieht sich nur indirekt betroffen Im Rechtsstreit verharrte der iPhone-Konzern auf der Position der „indirekt betroffenen Partei“ und plädierte darauf, gängige WiFi-Chips von Broadcom zu verwenden. Diese beinhalten Caltechs geistiges Eigentum rund um 802.11n- und 802.11ac-Drahtlostechnologien. Man entwickle diese schließlich nicht selbst. Diese Argumentation scheiterte aber schon im Jahr 2020, woraufhin Apple zu einer Geldstrafe von 838 Millionen Dollar und Broadcom zu 270 Millionen Dollar verurteilt wurde. Nachdem die beiden Parteien „mehrere Rechtsfehler“ im Verfahren monierten, gelang es ihnen im letzten Jahr, die Schadensersatzansprüche zurückzuweisen, nicht jedoch die Patentverletzung als solche.