Apple vs. Amazon: Amazon darf Downloaddienst weiterhin "Appstore" nennen
Zwischen Apple und Microsoft laufen seit einiger Zeit Streitigkeiten, ob es sich bei "App Store" um einen Ausdruck handelt, der markenrechtlich geschützt werden darf.
Apple argumentiert, jeder bringe "App Store" mit Apple in Zusammenhang, Microsoft sieht darin eher einen allgemeinen Gattungsbegriff. Auch Amazon muss sich jetzt mit derlei Argumenten auseinandersetzen. Im März wurde bekannt, dass Apple Klage gegen Amazon eingereicht hat, da Amazon einen eigenen App Store einführte. Es zeichnete sich bereits ab, dass die Richter Apples Argumentation nicht folgen wollen.
Jetzt wurde Apples Antrag abgelehnt, Amazon die Verwendung des Begriffs zu untersagen. Richter Phyllis Hamilton führt aus, sie sehe keine konkrete Verwechslungsgefahr zwischen Amazons Appstore für Android und Apples Angeboten. Apple sieht dies anders und führt an, der Kunde könne durch gleichnamige Bezeichnungen verwirrt werden. Zudem sei Amazons App Store minderwertig und stelle auf Grund der angebotenen Android-Software für entsperrte Geräte ein Sicherheitsrisiko dar. Bis zum endgültigen Urteil wird noch viel Zeit vergehen; die Entscheidung ist für Oktober 2012 angesetzt.
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