Apple vs. Gerüchteseiten 2:0
In der vorletzten Woche gab ein Richter Apple Recht und bestätigte, Apple dürfe die
Gerüchteseiten zur Herausgabe von Namen zwingen. Man wollte so an diejenigen Mitarbeiter gelangen, die interne Informationen ausgeplaudert haben. Dieses Urteil wurde nun offiziell bestätigt. Somit darf die Verfügung gegen O’Grady’s PowerPage durchgesetzt werden. Lediglich zweitrangig war hingegen die Frage, ob es sich bei den Seiten überhaupt um Journalisten handelt, die sich auf Pressefreiheit berufen können, denn auch Journalisten hätten nicht das Recht, alles zu veröffentlichen. Man bewertete Apples Interesse an der Geheimhaltung von Firmengeheimnissen wichtiger als das öffentliche Interesse. Bis zum nächsten Freitag haben die Beklagten noch Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen.
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