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Apple vs. Huawei im Markenstreit um die "MatePods"

Als der iPod noch Apples wichtigstes Zugpferd war, ging das Unternehmen sehr aggressiv gegen jegliche Produkte mit ähnlichen Namen vor. Zwar bedeutet das englische Wort "pod" lediglich Gehäuse, Schale oder Schachtel – doch für jegliche elektronische Artikel sowie weitere Klassen hatte sich Apple die Markenrechte gesichert. Auch Software, die mit dem Namensbestandteil "Pod" auf dem Markt war, musste sich deswegen umbenennen. Apples Rechtsabteilung mahnte so ziemlich jeden entsprechenden Anbieter ab. Der iPod ist inzwischen ziemlich aus dem Straßenbild verschwunden, denn mit dem Siegeszug der Smartphones samt integrierter Musik-Apps schwand die Bedeutung reiner Musik-Player deutlich. Allerdings lebt der Name als AirPods oder EarPods weiter.


Apple wollte gegen "MatePods" vorgehen
Unverändert sieht es Apple nicht gern, bedient sich ein Konkurrent der Bezeichnung. Als Huawei mit einem "MatePod" antrat, rief dies ebenfalls Apples Rechtsabteilung auf den Plan. Das aus China stammende Unternehmen bezeichnete damit die hauseigenen Ohrhörer – analog zur Bezeichnung der Tablet-Serie namens MatePad. Apple wollte es Huawei gerichtlich untersagen, mit jener Produktbezeichnung auf den Markt zu kommen. Gleich vier Marken führte Cupertino auf, zu denen es starke Namensähnlichkeit gebe: Pod, iPod, EarPods sowie AirPod.

In China verliert Apple, in Europa zieht Huawei die Marke zurück
Allerdings musste Apple eine gerichtliche Schlappe hinnehmen. Die chinesische Markenrechtsbehörde kam nach Prüfung des Falles zur Ansicht, dass Apple keine ausreichenden Belege vorgelegt habe. Angesichts der angeführten Nachweise sei keine Verletzung der von Apple gehaltenen Marken feststellbar, Huawei kopiere zudem nicht Apples Produkt. Kunden würden durch die gewählte Bezeichnung keinesfalls getäuscht, es gebe ausreichend Unterschiede zu Apples Angeboten. Beim Europäischen Markenamt ging die Sache hingegen anders aus. Huawei wollte "MatePod" ebenfalls schützen lassen, entschloss sich dann jedoch dazu, den Antrag zurückzuziehen.

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