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Apple vs. Microsoft im Fall "Marke App Store", die nächste Runde

Apple hatte kurz nach dem Start des App Stores im Juli 2008 direkt beantragt, die Marke "App Store" schützen zu lassen. Gegen diesen Antrag legte Microsoft im Januar Widerspruch ein und argumentierte, man könne einen allgemeinen Gattungsbegriff wie diesen nicht schützen lassen. App Store stehe ganz allgemein für Dienste, die Downloads für Computer oder Mobilgeräte anbieten. Vor zwei Wochen erschien Apples nächste Stellungnahme. Wichtig sei, womit die Öffentlichkeit einen Begriff in Verbindung bringe. Im Falle des "App Stores" sei ganz klar festzustellen, dass es sich um keinen Gattungsbegriff handle, sondern "App Store" ganz eindeutig Apple zugeordnet werde. Wie es zu erwarten war, erfolgt jetzt eine weitere Antwort von Microsoft.

Apples Antrag sei zurückzuweisen. Der Grund dafür sind aber nicht inhaltliche Mängel. Stattdessen argumentiert Microsoft, dass gemäß gesetzlicher Vorgaben Stellungnahmen höchstens 25 Seiten lang sein dürfen und in Schriftgröße 11 oder größer vorliegen müssen. Apple habe allerdings eine kleinere Schriftgröße gewählt und zudem 31 Seiten vorgelegt. Die vorgelegte Argumentation solle daher nicht anerkannt werden. Apple verschaffe sich durch Umgehung der Vorgaben auf widerrechtliche Weise Vorteile, indem mehr Argumente in jene Stellungnahme gequetscht werden, als eigentlich möglich wären. Es bleibt abzuwarten, ob Apple dieser Aufforderung nachkommt oder ob das Gericht Apples Schreiben dennoch anerkennt.

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Kommentare

fantomaz
fantomaz10.03.11 12:54
Komplett plem-plem *sick*
Work hard, render fast, retire young...
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blubblub10.03.11 12:55
Auf Auf los wo sind die Fanboys geht alle auf MS los.
Last euch das doch nicht bieten schnell zeigt MS wo der Hammer hängt.
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ilig
ilig10.03.11 12:55
Die 25 Seiten kann ich noch verstehen. Aber die Schriftgröße 11 Punkt nicht. Dann müsste auch gesagt werden, welche Schrift. Wenn ich Arial nehme, kann ich weniger schreiben, als wenn Helvetica Condensed nehme.
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Stefan S.
Stefan S.10.03.11 12:56
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vasquesbc
vasquesbc10.03.11 12:57
Formfehler nennt man sowas. Und es wäre nicht das erste mal, dass etwas aus so einem Grund abgewiesen wird...
Allwissend bin ich nicht; doch viel ist mir bewußt.
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Boedefeld10.03.11 12:59
Peinlich - von beiden Seiten...
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Hipster10.03.11 13:00
Als ich vor drei Jahren meine Diplomarbeit schrieb, hat uns der Prof extra darauf hingewiesen, daß nach der Diplomprüfungsordnung maximal 80 Seiten zulässig seien und jede Seite mehr zum Punktabzug führen würde ...
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PeteramMeter10.03.11 13:01

Wenig überraschend, dass es Microsoft erstmal mit der einfachsten, zeitsparendsten Variante versucht. Klar, wieso viel Zeit und Mühe in erneute Gegenargumente stecken, wenn man die Argumente des Gegenübers unter Umständen aufgrund von Formfehlern für nichtig erklären lassen kann.

@ilig
Ähnliches erlebst du auch bei anderen Vorgaben. Schriftart und Seitenränder werden oft nicht vorgegeben.
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Tommy1980
Tommy198010.03.11 13:07
"App Store" ist für alle da. Ich hoffe der gesunde Menschenverstand obsiegt und Apple kann sich das nicht schützen lassen.
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ilig
ilig10.03.11 13:09
Hipster
Dein Prof hätte auch sagen müssen, welche Schriftart und Größe. Nur dann ist es eindeutig vergleichbar.
blubblub
Ich weiß nicht, wann man in deinen Augen ein Fanboy ist. Ich habe ein ein MBP, Intel Core 2 Duo, 2,8 GHz. iPad, iPod, iPhone oder ähnliches nie gehabt. Aber mir wären Argumente zur Sache lieber, als der Hinweis auf Formfehler. Scheint zwar berechtigt zu sein, trägt zur Klärung der Frage, ob Apples beantragter Markenschutz berechtigt ist oder nicht, überhaupt nicht bei.
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ilig
ilig10.03.11 13:12
PeteramMeter
Genau, die Seitenränder habe ich vergessen.
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JanoschR
JanoschR10.03.11 13:12
App Store = Apple

horsts!
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PeteramMeter10.03.11 13:13
@ilig
Noch etwas vergessen: der Zeilenabstand. Auch dies wäre nötig um es eindeutig vergleichen zu können. Und natürlich auch der Abstand der einzelnen Buchstaben... Und die Grösse der Leerzeichen..

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ilig
ilig10.03.11 13:20
PM
Mit dem Zeilenabstand hast Du Recht. Die Größe der Leerzeichen wird aber die Festlegung der Schrift bestimmt. Es sei denn, man schreibt nicht auch noch vor – und jetzt kommt es – mit Welchem Programm geschrieben wurde. In einem Layout-Programm wie InDesign oder QuarkXpress kann man z.B. die Unterschneidung (Buchstabenabstände) und die Größe des Leerzeichens beeinflussen. Ob das bei Word geht weiß ich nicht.
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Peter Eckel10.03.11 13:26
Man kann MS sicherlich nicht vorwerfen, daß sie sich auf den Formfehler berufen. Einfacher hätte Apple es ihnen nicht machen können.

Aber sehr spaßig finde ich den Umstand schon, daß eine gegnerische Argumentation abgewiesen wird, weil sie zu viele Argumente enthält ... das beweist einmal mehr, daß Jura und Logik nur bedingt unter einen Hut zu bringen sind.

Andererseits ist dem ja leicht abzuhelfen. Also nur eine kleine juristische Kettenrasselei, mehr nicht. Und daß eine Firma, die die Rechte an der Marke "Fenster" hält, es als ungerechtfertigt betrachtet, wenn eine andere die Marke "Programmladen" beantragt, hat auch seinen Charme.

Alles zusammen hat ungefähr die Bedeutung des berühmten umfallenden Sackes Reis.
Ceterum censeo librum facierum esse delendum.
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Applesau
Applesau10.03.11 13:26
Passierschein A 38
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Bernd Eichhorn10.03.11 13:26
LOL. Erinnert mich an Microsofts 6.000 Seiten OOXML-Spezifikationen...
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Fenvarien
Fenvarien10.03.11 13:29
Genau so haben wir an der Uni auch gearbeitet. Da aber eher Schriftgröße erhöht um aus 25 31 Seiten zu machen
Up the Villa!
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thomas b.
thomas b.10.03.11 13:31
Ist denn auch definiert, wie groß eine Seite ist? Sonst nimmt man einfach A3 statt A4 oder drüben US lang statt US Brief...
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Moogulator
Moogulator10.03.11 13:31
Es ist prima, dass die Menschheit sich mit diesen Dingen befasst. Dient bestimmt dem Weltfrieden. Wem gehört eigentlich die Blume da drüben?
Ich habe eine MACadresse!
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ilig
ilig10.03.11 13:32
Mir ist noch was eingefallen. Bei der Schriftvorgabe müsste es übrigens eine sogenannte Monospace sein. Bei diesen Schriften hat jeder Buchstabe die gleiche Breite. So wie früher bei den Schreibmaschinen.

Wenn ich jetzt sehe, wie schwierig die ganze Materie ist, dann kann ich MS doch nur recht geben. Apple hat da sicherlich nicht nur mit der Seitenzahl betrogen. Wahrscheinlich haben sie das ganze auch noch mit der besonders schmal laufenden Apple Center Light geschrieben. Ziemlich hinterlistig. Die dachten wohl, das merkt keiner. Ziemlich arrogant von denen.
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macintoshle
macintoshle10.03.11 13:37
Ich gehe davon aus das Apple bzw. deren Anwaelte sehr genau wussten das dies nur die Schriftgroesse haben darf und nur die gewisse Anzahl an Blaettern.
So lockt man auch einen Hund hinterm Ofen vor........
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söd knöd10.03.11 13:41
Vielleicht schreibt Apple das nächste mal einfach auf Endlospapier dann haben sie nur ein Seite

Letztendlich ist es aber schon etwas peinlich das die Anwälte von Apple sich nicht an die vorgeschriebeneVorgaben halten. Wenn man böse ist könnte man daraus folgern das sich die Apple Anwälte nicht um geltendes Recht/Vorgaben scheren. Kommt bestimmt nicht so gut vor Gericht an.
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Hipster10.03.11 13:43
@ ilig
Dein Prof hätte auch sagen müssen, welche Schriftart und Größe. Nur dann ist es eindeutig vergleichbar.

Das war gar nicht nötig, denn wir hatten von der FH eine vorgefertigte Word-Vorlage erhalten, die wir anzuwenden hatten.
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DRAGONFLY10.03.11 13:44
Das wurde unvollständig berichtet. Vorschrift ist, dass Schriftsätze in Courier, 11pt, zweizeilig und bei 1,5-fachem Zeilenabstand einzureichen sind.

Wer das nicht passend tippen kann, verliert nicht die Möglichkeit auf Rechtsschtz, sondern kann das durch Niederschrift zu Protokoll einreichen. Die Geschäftsstelle produziert dabei ein Ergebnis in Courier, 11pt, zweizeilig und bei 1,5-fachem Zeilenabstand.
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Swiss-Indoor10.03.11 13:45
@Appelsau

Was das nicht Asterix und Obelix Geniale Folge
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ilig
ilig10.03.11 13:45
thomas b.
Gut dass Du darauf hinweist. Das ist ja überhaupt das wichtigste. Wenn Apple A3 statt A4 genommen hat – und das traue ich denen zu – dann haben sie ja genau genommen 62 Seiten vorgelegt. Und was ist, wen Apple auch noch die Leerzeichen weggelassen hat? Damit kann man ja auch besch…en. Je nach Anzahl der Wörter kann man damit noch ein par Seiten herausschinden. Aber was soll's, das ist halt wieder typisch Apple.
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lefou10.03.11 13:52
Und was ist mit den Fußnoten? Um Himmels willen, es muss doch jemand auch die Fußnoten kontrollieren!
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ilig
ilig10.03.11 14:02
söd knöd
Was heißt hier: Wenn man böse ist könnte man daraus folgern?
Das zeigt doch eindeutig, dass sich Apple und seine Anwälte nicht um geltendes Recht/Vorgaben scheren. Das ist doch typisch für Apples Arroganz.

DRAGONFLY
Danke für die Aufklärung. Was ist das für eine Welt? Die einen besch..en, indem sie ihre Doktorarbeit mit nicht gekennzeichneten Zitaten auffüllen. Die anderen besch..en, indem sie einfach mal 6 Seiten mehr abgeben. Denken die alle, das merkt keiner? Wäre es nicht endlich Zeit, dass SJ das zugibt und von allen Ämtern zurücktritt?

lefou
Du hast es erkannt? Gut, dass es noch Leute gibt, die aufgepasst haben. Die Fußnoten habe ich in der Aufregung völlig übersehen. Typisch für mich.
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uwe_aus_messel10.03.11 14:05
Waren die letzten 6 Seiten eventuell nur Literaturverzeichnis zu den vorherigen Zitaten? Oder hat man etwa Zitate nicht kenntlich gemacht?
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