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Apple wegen Bildschirmrotation bei iOS-Geräten verklagt

Der texanische Patentverwerter Rotatable Technologies hat Apple und andere Unternehmen wie Electronic Arts, Netflix und Quickoffice wegen der Verletzung eines Patents verklagt, welches im Fall von Apple die stattfindende Bildschirmrotation bei Drehung von iOS-Geräten beschreiben soll. Das Patent trägt den Titel "Display Method for Selectively Rotating Windows on a Computer Display" und ist wie viele Patente sehr allgemein gehalten, sodass sowohl aktuelle als auch zukünftige Technologien abgedeckt werden. So beschreibt das 1999 eingereichte Patent von Rotatable Technologies die Rotation des Fensters anhand eines festgelegten Punktes, wobei die Fensterrotation frei oder nur in bestimmten Winkeln erfolgen kann. Wie bei Patentklagen von Verwertern üblich, wird der Fall im berüchtigten Osten von Texas verhandelt, wo die zuständigen Gerichte besonders gern zugunsten des Patentinhabers entscheiden.

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Kommentare

GHS
GHS16.05.12 16:45
Hört das nie auf?
Seht die Welt aus anderen Augen.
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Thaddäus16.05.12 16:46
Am Ende darf das iPhone nur noch als Briefbeschwerer verkauft werden... 👿
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iEi
iEi16.05.12 16:54
Nix da Briefbeschwerer.
Es gibt bestimmt schon ein Patent zur "Verhinderung des versehentlichen Bewegen von Schriftstücken mittels mobilen Eingabegeräten" oder so ähnlich...
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marti20_416.05.12 16:57
Die Klagen werden immer lächerlicher, stopp dem ganzen Troll-Patent Mist
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Aronnax16.05.12 17:08
Die Klagen werden immer lächerlicher,

Ja, man wundert sich doch nur noch, welchen Dünnschiss man so patentieren kann. Aber wie auch immer, Apple ist da ja nun auch nicht besser.
Eben eine kranke Scheiße überall
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alpeco
alpeco16.05.12 17:14
Hätt ich mir nur damals das Internet patentieren lassen...
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eiPätt16.05.12 17:19
mist habe grade mein iPad hochkant gedreht. Werd ich nun auch verklagt?
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Tuonomartin
Tuonomartin16.05.12 17:19
Na endlich!

Früher war selbst die Zukunft besser!
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Tuonomartin
Tuonomartin16.05.12 17:21
Ja, man wundert sich doch nur noch, welchen Dünnschiss man so patentieren kann.

Gute Idee!
Früher war selbst die Zukunft besser!
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Tuco16.05.12 17:33
Das schreit nach Verkaufsverbot.
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o.wunder
o.wunder16.05.12 17:52
Ach wie schön.
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drycen
drycen16.05.12 17:52
"man wundert sich doch nur noch, welchen Dünnschiss man so patentieren kann."

Und das lange vor Apple. Böse böse...
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Moogulator
Moogulator16.05.12 17:55
Endlich normale Menschen
Komm, wir verstaatlichen Simone!
Ich habe eine MACadresse!
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rasmusonline16.05.12 18:11
Haha geil, physikalische Gesetze patentieren lassen...

Also ich geh dann mal die Nutzung von Sonnenstrahlen patentieren lassen. Anyone?
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Aronnax16.05.12 18:48
Und das lange vor Apple. Böse böse...

Seit Brian, ahh Prain, schreibt man böse mit p ... mit P!! bitte sehr ... wann merkt auch der Rest der Menschheit dies endlich

Oder auch - falsch ist:
Und das lange vor Apple. Böse böse...
richtig schreibt man es so:
Und das lange vor Apple. Pöse pöse...
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Gerhard Uhlhorn16.05.12 19:35
Die Klage muss abgewiesen werden. Denn Apple hat kein Windows auf den iOS-Geräten laufen. Und es geht im Patent um das Drehen von Windows.

Und falls die Fenster meinen, iOS hat üblicherweise auch keine Fenster.
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uhu
uhu16.05.12 19:57
@Gerhard Uhlhorn

War auch mein erster Gedanke...
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floppyvergesser
floppyvergesser16.05.12 20:04
Boah, dieses ganze "Patent nach X Jahren auf dem Hut gezaubere" nervt micht mittlerweile extrem an *sick*

Ich wäre für eine eindeutige Regelung so nach dem Motto: Wenn ein Produkt neu auf dem Markt erscheint, hat man als Patentinhaber (meinetwegen) max. 6 Monate Zeit, seine vermeintlichen Ansprüche anzumelden. Wenn man es nach mehr als 6 Monaten nicht gemerkt hat, das ein Produkt das eigene Patent verletzt @@ Pech gehabt. Und diese Unsitte, ein Produkt erstmal 3, 5 oder gar noch mehr Jahre auf dem Markt zu lassen und erst dann die große Kohle abkassieren wollen, wäre dann auch (Gott sei Dank) gestorben.
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Metti
Metti16.05.12 20:12
@floppyvergesser
Wenn ein Produkt neu auf dem Markt erscheint, hat man als Patentinhaber (meinetwegen) max. 6 Monate Zeit, seine vermeintlichen Ansprüche anzumelden.

Das funktioniert nicht. Dann wird ein Produkt nur in Hintertimbukdistan auf den Markt gebracht (wo es keiner braucht/bemerkt) und erst danach weltweit vermarktet.

MfG, Metti.
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floppyvergesser
floppyvergesser16.05.12 20:18
Ich glaube du hast Recht.

Wär aber zu schön gewesen!
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vb
vb16.05.12 20:51
Ich kann's echt nicht mehr hören...
Man kann auch Anderes blasen als Trübsal...
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user_tron16.05.12 22:29
Apple sollte den Trumpf spielen, da ist viel rauszuholen
Ich erwarte von niemanden Zustimmung für meine persönlichen Ansichten ;-)
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Aronnax16.05.12 23:10
@Gerhard Uhlhorn
Die Klage muss abgewiesen werden. Denn Apple hat kein Windows auf den iOS-Geräten laufen. Und es geht im Patent um das Drehen von Windows.

Und falls die Fenster meinen, iOS hat üblicherweise auch keine Fenster.

Der Herr Uhlhorn glänzt mal wieder mit spitzfindigen Blödsinn. Nur, so findig diese Argumentation auch immer sein mag: blödsinnig bleibt sie aber trotz alledem
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music-anderson
music-anderson16.05.12 23:26
@Aronnax
Du meinst doch nicht im ernst, das@Uhlhor das ernst meint oder? Denn so eine Klage kann man nur ins lächerliche ziehen
Wenn Du nicht weisst was man Dir will, was willst n Du 8-D
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Aronnax16.05.12 23:36
@music-anderson
Du meinst doch nicht im ernst, das@Uhlhor das ernst meint oder? Denn so eine Klage kann man nur ins lächerliche ziehen

Der Herr Uhlhorn hat keinen Humor von dem er wüsste. Es ist also vollkommen ausgeschlossen
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photek17.05.12 08:28
Gääähhhn! Manche Dinge sind einfach eine Evolution der Technik und Usability und können bzw. dürfen nicht untersagt werden.
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user_tron17.05.12 10:14
Der Gerhard hat Ahnung von der Materie, das reicht...
Ich erwarte von niemanden Zustimmung für meine persönlichen Ansichten ;-)
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vadderabraham17.05.12 10:33
Atmen wäre ein tolles Patent gewesen. Oder sich auf den Kopf stellen, noch besser.
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Gerhard Uhlhorn18.05.12 03:30
Die Gültigkeit von Softwarepatenten müsste auf ein oder 2 Jahre begrenzt werden. Die jetzige Lösung ist weltfremd.

Aronnax: Doch, ich habe Humor von dem ich weiß.
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sierkb18.05.12 10:35
Gerhard Uhlhorn:
Die Gültigkeit von Softwarepatenten müsste auf ein oder 2 Jahre begrenzt werden.

Da es hier ums Prinzip geht, müsste die Gültigkeit von Softwarepatenten eigentich auf Null begrenzt werden. Bzw. die Hürden für die Patentwürdigkeit so dermaßen hoch angelegt werden, dass man seitens des Antragstellers und auch seitens der Prüfer dreimal überlegt, ob man diesbzgl. wirklich ein Patent haben/vergeben will oder nicht. Und im Zweifel dann kein Patent beantragt bzw. erteilt.
Denn es ist, gerade im Fall von Software-Patenten, Definitions- und Auslegenssache, wo etwas Schützenswertes anfängt und wo es aufhört. Inwieweit kann, in wie weit darf ein Weg, eine Webbeschreibung, wie man von A nach B kommt, schützenswert und patentierbar sein? Zumal mehrere Menschen gleichzeitig und unabhängig auf dem Weg zum Ziel ein- und denselben Gedanken der Umsetzung haben können, ohne voneinander zu wissen. Einfach deswegen, weil dieser Weg in der Natur der Sache und auf der Hand liegt. Und solche Natürlichkeiten, solche Profanitäten sind nicht nur in unserem deutschen und europäischen Patentrecht mit Recht NICHT schützenswert und patentierbar. In den USA ist dieses immer mehr strittig, und dort blickt man immer mehr und öfters neid- und respektvoll auf das europäische Patentrecht und -wesen. Nur sind die US-Patentämter so dermaßen überlastet und das Patentrecht dort so lax, dass die gar nicht mehr wissen, was für Schafscheiß sie da eigentlich alles in der Vergangenheit und Gegenwart haben patentieren lassen und immer noch abnicken, Schafscheiß, der bei einer angestrengten Klage und Prüfung nachher in tutto wieder kassiert werden muss wegen Patentunwürdigkeit aufgrund zu geringer geistiger Schöpfungshöhe bzw. Prior Art.

Bevor man also anfängt, über zeitliche Begrenzungen der Patentlaufzeiten nachzudenken, sollte man vielmehr mal grundsätzlich über die eigentliche Patentwürdigkeit einiger Patente nachdenken, ob die überhaupt je so hätten erteilt werden dürfen oder nicht vielmehr hätten schon im Ansatz verweigert werden müssen, weil eben zu profan, zu sehr auf der Hand liegend, zu wenig geistige Schöpfungshöhe, Prior Art.
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