Apple weitet Markenschutz erheblich aus
Apple hat beantragt, den eigenen Unternehmensnamen
in 42 Klassen und somit für beinahe jede Produktgattung schützen zu lassen. Um den Umfang dieses Antrags zu verstehen, im Folgenden ein kurzer (und stark vereinfachter) Abriss, was bei einer Markenanmeldung geschieht. Wenn ein Unternehmen den eigenen Namen oder einen Produktnamen als Marke anmeldet, dann geschieht das in so genannten "Klassen". Eine solche Klasse beinhaltet wiederum bestimmte Produktarten. Gemäß der Klassifikation von Nizza wählen Software-Unternehmen daher sehr häufig Klasse 9, denn diese steht auch für "Computerprogramme und Software, ungeachtet des Aufzeichnungs- oder Ausstrahlungsmediums, d. h. Software, die auf ein magnetisches Medium". Besitzt man Markenschutz für eine bestimmte Klasse bzw. einen Unterpunkt dieser Klasse, so kann der Produkt- oder Unternehmensname aber durchaus von einem anderen Anbieter in einer anderen Klasse verwendet werden, sofern keine Verwechslungen auftreten. In Falle Apples soll "Apple" in 42 der 45 internationalen Klassen unter Schutz stehen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen Apple offensichtlich keine Veranlassung sieht, den Markenschutz zu erweitern. Dies betrifft zum Beispiel Feuerwaffen; alkoholische Erzeugnisse wie zum Beispiel Bier sind jedoch enthalten, ebenso Teppiche, Möbel, Farben oder medizinische Artikel. Der vorliegende Antrag wurde noch nicht bestätigt, es könnte also durchaus sein, dass Apple die Marke nicht in allen Klassen anmelden darf.
Weiterführende Links: