Apple widerspricht EU-Urteil und zweifelt Rechtmäßigkeit an
Nachdem Apple die Frist für Steuernachzahlungen verstreichen
ließ und im Dezember Einspruch einlegte, folgt nun Apples detaillierte Begründung dafür. Die EU-Kommission
hatte geurteilt, dass Apple und Irland durch eine effektiven Körperschaftsteuersatz von deutlich unter einem Prozent den Wettbewerb verzerren. An Apples Standort in Cork sieht man die EU-Forderung einer Steuernachzahlung in Höhe von rund 13 Milliarden Euro als ungerechtfertigt an.
Apple nicht wirklich in IrlandIn insgesamt 14 Punkten führt Apple mehrere Gründe auf, weswegen das Verfahren eingestellt oder zumindest neu aufgerollt werden müsse. Zunächst führt Apple in einigen Punkten die irische Steuerpraxis aus, welche die EU-Kommission als wettbewerbsverzerrend ansieht. So räumt Apple ein, dass sich nach irischem Steuerrecht von 1997 am Standort in Irland nur Zweigniederlassungen jedoch keine Unternehmenssitze befinden, weswegen ein Großteil der Gewinne nicht in Irland versteuert werde.
Vermarktung nur in den USAIm Gegensatz zur EU hält Apple diese Situation für rechtlich legitim und begründet dies damit, dass Entwicklung und Vermarktung ausschließlich in den USA durchgeführt werde. Warum die irischen Zweigniederlassungen für so genannte Routineaufgaben jedoch mehr als 5.000 Mitarbeiter benötigen, führt Apple in dem Schreiben nicht aus. Stattdessen verweist Apple auf ein in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten, welches Apples Standpunkt bestätige und von der EU-Kommission nicht ausreichend gewürdigt worden sei.
Form- und BerechnungsfehlerDarüber hinaus führt Apple an, dass aufgrund von Formfehlern die EU-Kommission nicht ausreichend dargelegt habe, warum ein Verfahren gegen Irland und damit gegen Apples Besteuerung eingeleitet wurde. Ebenso seien laut Apple die Steuerberechnungen fehlerhaft durchgeführt und mit anderen Unternehmen verglichen worden, was aufgrund ungenannter Besonderheiten nicht möglich sei. Entsprechend wirft Apple der EU-Kommission mangelnde Sorgfalt und fehlende Objektivität vor.
Rechtsunsicherheit durch NachforderungenZudem
beklagt Apple auch die mangelnde Rechtssicherheit durch die Nachforderungen. Hierbei wird allerdings ignoriert, dass die EU-Kommission im Allgemeinen gegen die irische Steuerpraxis vorgeht, weil diese zu Wettbewerbsverzerrungen führt und damit nicht im Einklang mit EU-Richtlinien steht. Es bleibt fraglich, ob sich die EU-Kommission von Apples Argumentation umstimmen lässt. Letztendlich wird Apple daher gezwungen sein, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.