Apple widerspricht Garantieforderung der italienischen Wettbewerbshüter
Laut der Nachrichtenagentur Reuters, ist Apple erneut gegen die Entscheidung der AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) in Berufung gegangen und hält die Vorwürfe für unberechtigt. Laut der Wettbewerbsbehörde erfüllt Apple nicht alle Auflagen, die dem kalifornischen Unternehmen auferlegt wurden, weil es
im Zusammenhang mit den erweiterten Garantie-Bedingungen nicht auf die gesetzlichen Garantieregelungen hingewiesen hat. Nach europäischem Recht müssen Verkäufer eine zweijährige Gewährleistung für Produkte einräumen, welche sicherstellt, dass Produkte bei Verkauf fehlerfrei sind. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Jahr länger als die von Apple eingeräumte einjährige Herstellergarantie, welche über AppleCare-Optionen auf zwei beziehungsweise drei Jahre erweitert werden kann. Apple widerspricht allerdings in diesem Zusammenhang der Darstellung der italienischen Wettbewerbshüter, wonach beim Bewerben von AppleCare nicht ausreichend auf die gesetzlichen Garantie-Ansprüche hingewiesen wird. Apple muss innerhalb von 30 Tagen reagieren, um weitere Strafzahlungen im sechsstelligen Bereich zu verhindern.
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