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Apple will 3G-Prototypen des MacBook Pro zurückerhalten

Vor zwei Wochen war ein Prototyp eines MacBook Pro des Jahres 2007 bei eBay zu finden. Die Besonderheit daran: Während Apple bislang noch kein Notebook mit integrierter UMTS-Funktion auf den Markt brachte, verfügt der Prototyp über eine solche Vorrichtung. Mehrfach waren Gerüchte aufgetaucht, Apple statte die Notebooks mit 3G aus; bekanntlich blieb dies aber iPhone und iPad vorbehalten. Der Prototyp ließ sich bei eBay finden und wurde dort versteigert. Als die Gebote bei 90.000 Dollar angelangt waren, setzte Apple jedoch die Einstellung der Auktion durch und ließ das Angebot von eBay entfernen.
Zudem versucht Apple jetzt, wieder in Besitz des Prototypen zu gelangen. Der Verkäufer wurde von Apple kontaktiert, um sich für die Abholung des Geräts bereit zu halten. Seiner Aussage zufolge habe er den Prototypen vor einigen Monaten von einem ehemaligen Apple-Techniker erworben und schon damals Bilder veröffentlicht - diese hatte jedoch kaum jemand beachtet. Erst die eBay-Auktion führte dann zu großem Interesse.
Das MacBook Pro war schon einmal verkauft; der neue Eigner brachte das Notebook zu einer Genius Bar, die ihm eine Reparatur verweigerten. Der Prototyp, bestehend aus zahlreichen Drittanbieterkomponenten, verfügt über keine gültige Seriennummer, weswegen der Apple Store sich nicht darum kümmern wollte. Der Prototyp ging daraufhin wieder zu Frega zurück ... um jetzt dann von Apple abgeholt zu werden.

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Kommentare

nightx
nightx31.08.11 09:02
Hat Apple ein Sommerloch und weiß nicht was sie sonst noch machen sollen?
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Julian0o31.08.11 09:21
Sollen sie doch einfach mitbieten und es zurückkaufen
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MYTHOSmovado
MYTHOSmovado31.08.11 09:32
Warum sollte Apple, oder auch sonst jeder andere Eigentümer, so etwas tun?
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde °°° Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann...
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patiarnold31.08.11 09:44
90 000 Dollar?
Verrückt, was dieser Apple Hype für Züge annimmt. Als ob man mit diesem MBP noch irgendwas anfangen könnte!
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Tago31.08.11 09:48
Wenn es der Techniker entwendet hat, was ich mal annehme, dann ist es Hehlerware.
Das heißt, dass Apple sein Eigentum zurückverlangt und der eEay-Verkäufer sich rechtlich an den Techniker wenden muss, um dort seine Ansprüche gelten machen muss - Geld zurück, etc.
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MYTHOSmovado
MYTHOSmovado31.08.11 09:55
@patiarnold
Nicht jeder Prototyp jeder x-beliebigen Firma würde ein solch hohe Summe bringen. Daher könnte man das Ganze wohl als einen gewissen Hype bezeichnen.

Allerdings geht's weniger um den praktischen Nutzen im Alltag, als um den Erwerb, den Besitz eines einzigartigen, weil nur einmal hergestellten Gutes - ein Prototyp halt!!
Und dafür sind Sammler ab und zu gerne bereit, exorbitant hohe Summen zu bezahlen.
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde °°° Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann...
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eiPätt31.08.11 10:19
unter 100.000 Dollar würde ich den Prototypen an Apple nicht rausrücken...
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Thomas Mank31.08.11 10:29
Aus dem Vergleich zwischen Prototyp und Serienprodukt lassen sich die eigentlich letztendlich freigeschalteten Leistungen und somit das strategische Vorgehen erkennen. Schon allein um das zu verhindern ist es sicher in Apples Interesse, das Gerät wieder zurück zu erhalten.
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b4iT31.08.11 10:43
Mit dem ganzen Aufruhr wirds aber nur noch bekannter ...
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menschmeier31.08.11 11:33
Wer in Treu und Glauben etwas erwirbt, von dem er den Umständen nach annehmen konnte, es gehöre dem Verkäufer, müßte es in Deutschland nicht rausrücken.

Hehlerware ist es nur, wenn der Käufer/Verkäufer von dessen illegaler Beschaffung wußte bzw. anhand der Umstände annehmen mußte. Ein ungewöhnlich niedriger Preis, fehlende Papiere, kein schriftlicher Kaufvertrag etc. wären solche Gründe.

Ein Laptop mit bekannt abweichender Konfiguration, ohne Seriennummer und bei Reparaturverweigerung sollte einen strutzig machen. Aber ggf. erst nach dem Kauf, der noch in Treu und Glauben stattfand. In Deutschland müßte Apple wohl das Gerät zurückkaufen und sich am Entwickler=Hehler schadlos halten. Ich würde dem letztbietenden kontaktieren und es für 100.000 Dollar anbieten.
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dannyinabox
dannyinabox31.08.11 11:39
90 000 Dollar?
Verrückt, was dieser Apple Hype für Züge annimmt. Als ob man mit diesem MBP noch irgendwas anfangen könnte!

Na ja, betreffend Prototypen vielleicht. Bei den normalen Geräten hat längst schon der übliche Preiszerfall eingesetzt. Als ich vor Jahren meinen Power Mac G5 Dual verkaufte habe ich gerade mal 150.- Verlust hinnehmen müssen. Diese Zeiten sind vorbei. Heute verlangen Käufer bei Ebay oder anderen Plattformen Nachlässe für Gebrauchtware wie bei andere IT Hardware auch.
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Mactivity
Mactivity31.08.11 12:36
Naja, bei den 90.000 handelt es sich bestimmt nicht um den Wert dieses EINEN MacBooks - ich denke eher, dass es darum geht, schneller als Apple zu sein in der Markteinführung...Und dann auch noch auf dem Präsentier-Teller serviert zu bekommen, wie Apple die Antenne/SIM wo an welcher Stelle mit welcher Technologie/Komponenten einbauen würde. Das ließe sich so manches Unternehmen sicher Einiges kosten.
Aber wenn Apple sich nun wirklich bedroht oder verraten fühlen würde, hätten sie schon längst millionenschwer verklagt
Vielleicht geht's allen wieder nur um Gerüchteschürerei für Nichts...
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zwobot31.08.11 14:03
menschmeier
Das ist mir neu. Kannst Du das belegen?
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cyberdyne
cyberdyne31.08.11 16:27
Wer in Treu und Glauben etwas erwirbt, von dem er den Umständen nach annehmen konnte, es gehöre dem Verkäufer, müßte es in Deutschland nicht rausrücken.

Wie kommst Du denn darauf? Absolut falsch!
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Applesau
Applesau31.08.11 17:03
würde sogar sagen, dass er der versuchten Hehlerei beschuldigt werden könnte. Hierbei kommt es auf die Umstände des Kaufs an, allerdings vermute ich eine klare Sachlage, es handelt sich immerhin um einen Prototypen. Allerdings hängt das dann wohl davon ab, ob man davon ausgehen muss der Apple Techniker habe sich das Gerät illegal verschafft und ist nicht zum Verkauf berechtigt.
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gbkom31.08.11 17:21
> Und dafür sind Sammler ab und zu gerne bereit, exorbitant hohe Summen zu bezahlen.

Am 21. wurde der Porsche versteigert, den Steve McQueen im Film LeMans fuhr. Gut restaurierte Porsche 911 S werden mit etwa $200.000 gehandelt -- dieser brachte es auf $1.250.000! Soviel zum Thema Sammler
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SGAbi200701.09.11 01:27
Wer in Treu und Glauben etwas erwirbt, von dem er den Umständen nach annehmen konnte, es gehöre dem Verkäufer, müßte es in Deutschland nicht rausrücken.
Fast richtig, nur hast du die Hälfte vergessen

Einfach mal paar Paragraphen weiterblätten, sind echt nicht viele!

§935 BGB: Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

insbes. (1) Der Erwerb des Eigentums [...] tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das gleiche gilt [...] wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

Und den Prototypen, der irgendwie aus Apple rausgefalln ist kann man doch rech eindeutig als abhanden gekommen deklarieren, wie ich denke.

Vorsicht bei juristischen Äußerungen im Internet! Auch meine stammt nicht von einem Volljuristen...um mich gleich mal selbst aus der Schusslinie zu nehmen...
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Lehrling7601.09.11 09:29
Alles nur Marketing ))
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