Apple will Gratis-Musikstreaming abschaffen – mit illegalen Methoden?
Lukrative Streaming-Angebote werden immer wichtiger für das Musikgeschäft. Auch Apple hat das erkannt und nutzt laut The Verge schon seit geraumer Zeit die eigenen guten Kontakte in der Musikindustrie, um sich eine bessere Ausgangslage für den wohl noch in diesem Jahr startenden Nachfolger des Streaming-Dienstes Beats Music zu verschaffen.
Der Konzern aus
Cupertino setze Musik-Labels gezielt unter Druck, ihre Songkataloge nicht mehr für Gratis-Streaming zur Verfügung zu stellen. Apple verspreche sich davon, mehr zahlende Kunden für das eigene kostenpflichtige Streaming-Angebot zu gewinnen. Streaming-Platzhirsch Spotify würde dadurch erstmal einen Großteil der Nutzer verlieren – von den 60 Millionen Usern verwenden nur 15 Millionen die kostenpflichtige Premium-Variante.
Zudem soll Apple der Universal Music Group angeboten haben, die gesamten Youtube-Lizenzgebühren für Universal-Inhalte zu übernehmen – wenn alle Songs von Youtube entfernt werden. The Verge zitiert einen Insider mit den Worten,
Apples Vorgehen sei „halsabschneiderisch“; das gelte auch für CEO Tim Cook. Sogar das US-Justizministerium ist deswegen schon aktiv geworden und hat diverse Führungskräfte der Musikindustrie zu Apples zwielichtigen Methoden befragt.
Besondere Brisanz erhält das Vorgehen der US-Behörde dadurch, dass Apple ohnehin bereits eine Antikartell-Aufsicht im Firmen-Hauptquartier ertragen muss. Im Zuge der Verurteilung wegen illegaler Preisabsprachen bei eBooks entschied sich das US-Justizministerium für diese Kontroll-Maßnahme. Es ist nicht bekannt, ob die Kartellaufsicht auf dem Apple-Campus etwas mit der jetzigen Untersuchung zu tun hat.
Auch die Europäische Kommission untersucht momentan einen ähnlichen Fall. Genau wie in Amerika geht es darum zu klären, ob Apple und andere Musikanbieter versuchen, mit illegalen Methoden kostenlose Streaming-Angebote vom Markt zu drängen. Apple äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen und wollte keine Stellungnahme abgeben. Derzeit ist es noch schwer abzuschätzen, ob tatsächlich widerrechtliches bzw. marktverzerrendes Verhalten vorliegt oder ob sich die Absprachen im Rahmen des Erlaubten bewegen.
Weiterführende Links: