AppleCare+: US-Klage wegen gebrauchter Ersatzgeräte
In den USA wird eine Sammelklage gegen Apple vorbereitet, welche die Auslegung der Vertragsklauseln bezüglich der Bereitstellung von Ersatzgeräten bemängelt. So ist in den Garantiebedingungen des kostenpflichtigen AppleCare+ von Austauschgeräten die Rede, die "equivalent to new in performance and reliability" sind - also eine dem defekten Geräten gleichwertige Leistung und Zuverlässigkeit bieten. Nach Ansicht der Kläger kann dies bei einem generalüberholten Ersatzgerät jedoch nicht der Fall sein, da hierbei gebrauchte Komponenten zum Einsatz kommen, die nur optisch einem Neugerät entsprechen.
Die Kläger wollen daher einen Wertverlust
geltend machen, der durch das ihrer Ansicht nach minderwertige Austauschgerät entsteht, zumal ja aufgrund von AppleCare+ bereits Zuzahlungen getätigt wurden. Daher werden in der Klage Schadensersatzforderungen für alle US-Verbraucher aufgestellt, die nach dem 11. Juli 2011 im Zuge von AppleCare+ ein Austauschgerät erhielten.
Die Klage erinnert an einen
Rechtsstreit in den Niederlanden, bei dem ein Gericht zu dem Schluss gekommen ist, dass Kunden ein Neugerät zustehen kann, wenn das bisherige Gerät nach nur acht Monaten Defekte aufweist, durch die es zum Garantiefall wird. Anlass war in dem Fall ein iPhone 6 Plus, welches eine Kundin Ende 2014 für 799 Euro gekauft hatte und nach acht Monaten gegen ein generalüberholtes Ersatzgerät eintauschen musste.
Für Apple ist es nicht die erste derartige Regelung. In Korea muss Apple Kunden im ersten Monat nach dem Kauf garantiert eine Neugerät als Ersatzgerät aushändigen.