#AppleToo-Whistleblowerin reicht RICO-Klage ein – Sexismusdebatte nicht vom Tisch
Im September 2021 sah sich der iPhone-Konzern mit einer Welle von Vorwürfen zur Diskriminierung konfrontiert. Die Senior Engineering Program Managerin Ashley Gjøvik äußerte öffentlich Bedenken bezüglich ihrer Arbeitsplatzsituation. Hierunter fielen etwa Sexismus und Diskriminierung. Es kam zu einem viralen Aufschrei: #AppleToo. Apple sah sich aus internen Gründen veranlasst, ihr zu kündigen, worauf ein gerichtliches Intermezzo folgte (wir berichteten
). Grund hierfür war laut Gjøvik unter anderem die fehlende, konkrete Begründung für die Entlassung. Diese lautete „Diebstahl sensiblen, geistigen Eigentums“ und „Weitergabe produktbezogener Informationen“. Die Whistleblowerin sah hierin einen vorgeschobenen Grund, sie loszuwerden und weigerte sich strikt, an einem Schlichtungsverfahren mit der Personalabteilung teilzunehmen. Um ihre zivilrechtlichen Ansprüche nach nunmehr zwei Jahren aufrechtzuerhalten, entschloss sie sich kürzlich, weiterhin gegen Apple vorzugehen.
Fall droht, verschleppt zu werdenIn den vergangenen zwei Jahren unternahm Gjøvik viele, auch gegen Apple gerichtete Maßnahmen und betreibt einen
Blog zum Thema. Zu ihren Erfolgen zählte in etwa ein gewonnener Einspruch gegen ihre Arbeitslosenversicherung. Ebenso die Vorwürfe der „Vergeltungsmaßnahmen für Informanten“ (gemäß SOX, CERCLA und OSH Act) durch ihren ehemaligen Arbeitgeber seien gegenüber dem US Department of Labor (DOL) als begründet zugelassen worden. Es folgten noch einige weitere Klagen gegen das Unternehmen aus Cupertino. Am vergangenen Samstag meldete sich die ehemalige Apple-Angestellte erneut zu Wort und vermeldete, nicht aufgeben zu wollen – insbesondere, da ihre zivilrechtlichen Ansprüche bald verjähren würden.
Whistleblowerin wird nicht müdeDie Ex-Managerin begründete diesen Schritt außerdem damit, dass sie, wenn sie Apple ohnehin vor Gericht gegenüberstehen werde, auch alle ihr bereitstehenden Mittel nutzen sollte. Das Unternehmen müsse für alles geradestehen, was es ihr angetan hätte. Die Klage des DOL hat Gjøvik mittlerweile verworfen. Ihr Vertrauen in die gesetzlichen Verpflichtungen hinke, nachdem der Fall von staatlicher Seite nur verschleppt worden sei. Trotz ihres Wohnsitzes in New York reichte sie die neue Klage allerdings in Kalifornien ein. Das kalifornische Gesetz beinhalte nämlich zahlreiche, sehr spezifische Forderungen. Hierunter befinden sich etwa das Whistleblower-Schutzgesetz und Arbeitsgesetze, die eine Kündigung aufgrund von Beschwerden über Arbeitsbedingungen verbieten. Sie eröffnete zudem einen RICO-Fall, welcher sich mit Wertpapierbetrug und staatlicher Bestechung und Erpressung seitens Cupertino beschäftigt und hebt die Anklage somit auf eine neue Stufe. Apple selbst äußerte sich bislang nicht dazu.