Apples Garantiebedingungen laut Gericht mangelhaft
Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen meldet, hat das Landesgericht Berlin
sechzehn Klauseln in Apples früheren Garantiebedingungen für unzulässig erklärt. Darunter befinden sich elf Klauseln zur einjährigen Herstellergarantie. Dem Gericht zufolge sind die Bedingungen in der Herstellergarantie und Garantie-Erweiterung "Apple Care" teilweise zu ungenau oder nicht umfassend genug.
Beispielsweise hatte die Beschränkung der Gewährleistung auf eine nicht näher erläuterte "normale" Benutzung nach Ansicht des Richters den
Käufer unangemessen benachteiligt. Dies treffe laut Urteil auch auf Apples Ausschluss von Material- und Herstellungsfehlern zu, wenn diese durch vom Hersteller unbeabsichtigte Nutzung entstanden waren. Auch die Formulierung "soweit rechtlich zulässig" sei für den Käufer zu ungenau und daher nicht zulässig.
Apple hatte die Bedingungen bereits nach Klageerhebung geändert, sich aber geweigert, eine Unterlassungserklärung gegenüber den Verbraucherzentralen abzugeben. Ob die von Apple überarbeiteten Garantiebedingungen das Gerichtsurteil ausreichend berücksichtigt, wird geprüft.
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