Apples Garantiecheck-Webseite funktioniert nicht mehr für wiederverkaufte Geräte - Aktualisierung: Früheres Verhalten wiederhergestellt
Apple-Produkte werden standardmäßig mit einer einjährigen Garantie verkauft (Ausnahme: Apple Watch Edition erhält zwei Jahre). In dieser Zeit repariert der Konzern Mängel kostenlos. Wer darüber hinaus beim Kauf ein kostenpflichtiges AppleCare-Paket hinzubucht, kann je nach Produktkategorie von zwei Jahren (Apple TV, iPad, iPhone, iPod, Apple Watch) oder gar drei Jahren (Mac) garantierten Leistungen profitieren. Damit Kunden den Überblick behalten, für welches Produkt ihres Apple-Portfolios noch Garantie gilt und welche Reparaturhistorie die einzelnen Geräte angesammelt haben, gibt es die Support-Seite
checkcoverage.apple.com.
Zum Jahreswechsel hat Cupertino bei der Anmeldung eine Änderung vorgenommen, die Zweitbesitzern von iPhone & Co. nicht gefallen dürfte. Denn statt der Eingabe der Geräte-Seriennummer ist fortan die Anmeldung mit der Apple-ID des Käufers notwendig. Für die meisten stellt dies eine Vereinfachung dar - muss man doch nicht mehr umständlich die Seriennummer des Gerätes herausfinden, sondern sieht gleich alle seine Produkte fein säuberlich aufgelistet mit ihrem jeweiligen Status angezeigt. Wer aber sein Gerät nur über zweite Hand erhielt, etwa durch Übernahme des Altgeräts eines Freundes oder indem man es jemandem abkaufte, kann mit dem Online-Tool fortan nichts mehr anfangen, da ja die Käufer-Apple-ID notwendig ist. Leider gibt es nämlich keine Möglichkeit, alternativ zur ID-Anmeldung doch noch die Seriennummer einzugeben.
Hat man allerdings die notwendigen Zugangsdaten, bietet die Seite einen vollständigen Überblick aller gekauften Apple-Geräte mit Namen, Art, letzten Ziffern der Seriennummer und Information, ob ein AppleCare-Plan greift. Nach einem Klick auf ein bestimmtes Gerät erscheinen darüber hinaus exaktes Kaufdatum und Angaben, ob technischer Telefonsupport sowie Reparatur- und Serviceabdeckung noch inbegriffen ist. Unter »Neueste Aktivitäten« steht darüber hinaus eine Liste aller Reparaturen der letzten 90 Tage zur Verfügung.
Übrigens: Über Apples einjährige Standardgarantie hinaus muss der Konzern natürlich die in Deutschland gesetzlich verpflichtende Gewährleistung von 2 Jahren leisten. Hier muss der Anwender aber im Mangelfall selbst nachweisen, der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hatte.
Aktualisierung: Inzwischen hat Apple das alte Verhalten wiederhergestellt. Fortan ist also die Anmeldung per Apple-ID nicht mehr notwendig, sondern die Eingabe der Seriennummer. Ob es sich bei der Änderung zum Jahreswechsel um einen temporären Fehler handelte oder ob Apple die Änderung wegen Beschwerden zurücknahm, ist nicht bekannt.
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