Apples "Slide to Unlock"-Patent in Deutschland für ungültig erklärt
Nach einer durch Motorola und Samsung veranlassten Prüfung von Apples "Slide to Unlock"-Patent durch das Bundespatentgericht, kam dieses nun zu dem Schluss, dass das europaweit geltende Patent in Deutschland nicht gültig ist, da keiner der von Apple aufgeführten 14 Punkte eine
ausreichend technische Erfindungshöhe aufweist. Bereits im Dezember war abzusehen, dass das Bundespatentgericht das Patent für ungültig erklären wird. Apple war es in der gestrigen Anhörung nicht gelungen, die Zweifel am Patent der insgesamt fünf Richter zu zerstreuen. Im Gegensatz zu den USA sind reine Software-Patente in Europa nicht möglich, was auch der Grund für die Aufhebung des Patents war. Der einzige nach Ansicht des Gerichts patentwürdige Punkt war nämlich die Umsetzung des Schiebens zur Entsperrung des Displays, der aber als reine Software-Technik nicht patentiert werden kann. Für Apple besteht nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts in Berufung zu gehen. Vorerst besteht aber für Apple keine Möglichkeit mehr, gegen andere Hersteller wegen der Verletzung des "Slide to Unlock"-Patents rechtlich vorzugehen.
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