Apples Umsatzwarnung: Anwälte prüfen Erfolgsaussichten einer Sammelklage
Hat Apple mit einer Umsatzwarnung vom 2. Januar gegen US-amerikanische Gesetze verstoßen? Dieser Frage geht zurzeit die Anwaltskanzlei Bronstein, Gewirtz & Grossman nach. Sollten die New Yorker Juristen zu der Überzeugung gelangen, dass dies der Fall war, könnte es zu einer Sammelklage ("Class Action Lawsuit") kommen.
Umsatz 7 Prozent niedriger als erwartetApple-CEO Tim Cook hatte am 2. Januar in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Umsatz im letzten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres rund 7 Prozent niedriger ausfallen werde als erwartet. Statt vorausgesagter Erlöse in Höhe von 89 bis 93 Milliarden US-Dollar rechne man lediglich mit etwa 84 Milliarden US-Dollar. Einer der Gründe sei der schwächelnde iPhone-Absatz in China. Die Apple-Aktie verlor daraufhin im nachbörslichen Handel an der New Yorker Börse rund 7,5 Prozent ihres Wertes.
Zwei Monate zuvor: positive ZahlenBronstein, Gewirtz & Grossman betonen nun in einer
Mitteilung, dass Cook am 1. November 2018, also nur zwei Monate zuvor, erklärt habe, das China-Geschäft seines Unternehmens habe sich im dritten Quartal des aktuellen Geschäftsjahres positiv entwickelt. Der Umsatz im Reich der Mitte sei in diesem Zeitraum um 16 Prozent gestiegen, besonders die iPhone-Verkäufe hätten Apple viel Freude bereitet.
Geschädigte sollen sich meldenDiese Diskrepanz der beiden Aussagen von Cook ruft jetzt die Anwälte auf den Plan. Der Grund: Wer wegen der positiven Ankündigung von Anfang November Apple-Aktien gekauft habe, könnte nach dem Schreiben vom 2. Januar Geld verloren haben. Investoren, bei denen dies zutrifft, werden von Bronstein, Gewirtz & Grossman aufgerufen, sich zu melden.
Weitere Kanzlei prüft KlageeinreichungDie New Yorker Anwälte sind bereits die zweite Kanzlei, die die Einreichung einer Sammelklage gegen Apple prüft. Wenige Tage zuvor hatte bereits Bernstein Liebhard ein solches Vorgehen
angekündigt.