Apples neue Vorschriften für Apps: Demos, App-Streaming, Cryptowährung und mehr
Für Entwickler gelten neue Vorschriften, was sich natürlich direkt auch auf die Kunden des App Stores und Mac App Stores auswirkt. In einigen Bereichen hat Apple die Richtlinien entweder präzisiert oder verschärft, an anderen Stellen jedoch etwas laxer gehalten. Wir fassen die wichtigsten Änderungen der "
App Store Review Guidelines" zusammen – jenem Regelwerk, dem sich App-Entwickler unterwerfen müssen, wollen sie über Apples Plattform Software verkaufen.
Demoversionen im App StoreSeit den Anfangstagen des App Stores waren Demoversionen verboten. Seit der Einführung von InApp-Käufen gab es die Möglichkeit, die App kostenlos anzubieten, dann per Zusatzkauf freizuschalten. Nicht möglich war jedoch, die komplette Funktionalität für einen bestimmten Zeitraum testen zu dürfen. Apple hat jetzt in den Guidelines dargestellt, wie es dennoch Demoversionen geben darf. Für Apps mit Abos kündigte Apple bereits vor einer Weile die kostenlose Testphase an. Bei Kauf-Apps hingegen bestand diese Option nicht.
Nun erlaubt Apple aber, dass diese Apps einen kostenlosen InApp-Kauf (vom Typ "Consumable") enthalten können. Der Entwickler muss sich dabei an die Namenskonvention halten und den Kauf beispielsweise als "14-day trial" bezeichnen. Gleichzeitig sei der Nutzer schon vorher klar darauf hinzuweisen, welche Laufzeit die Demophase aufweist, welche Funktionen diese beinhaltet und was nach Ablauf der Demo nicht mehr zur Verfügung steht. Dies ist insofern eine wichtige Ankündigung, als dass Apple damit den Kritikpunkt entschärft, neue Abrechnungs-Funktionen ausschließlich für Apps mit Abomodellen anzubieten.
Multiplattform und Streaming von App-InhaltenWesentlich eindeutiger formulierte Apple jetzt die Weisungen, wie mit Multiplattform-Diensten und Streaming von App-Inhalten umzugehen ist. So sei es erlaubt, anderweitig erworbene Inhalte und Funktionen anzuzeigen, allerdings müsse dieser Content dann auch als InApp-Kauf verfügbar sein. Den Nutzer direkt aufzufordern, die Inhalte außerhalb der App kaufen zu sollen, sei unzulässig. Zwar könne man selbstverständlich alternative Bezahlmethoden nennen, nicht jedoch offensiv bewerben.
Wer App-Inhalte auf ein anderes Gerät streamen will, muss als Host-Device einen Computer aus dem eigenen Besitz definieren. Von keinem anderen als diesem Ausgangsgerät ist erlaubt, Inhalte zu erzeugen sowie Accounts zu erstellen und zu verwalten. Die Kommunikation hat über das lokale Netzwerk zu erfolgen. Verboten ist, die Benutzeroberfläche wie einen Store zu gestalten und darüber Käufe anzubieten. Lediglich der Download und die Wiedergabe bereits erworbener Inhalte darf Bestandteil der Übersicht sein.
Werbung in AppsWenn in einer App Werbung erscheint, so habe der Entwickler sicherzustellen, dass nur altersgemäße Inhalte angezeigt werden. Die Altersangabe der App müsse mit der Werbung übereinstimmen – Anzeigen für Dating-Plattformen in einer App ohne Altersbegrenzung sind daher nicht erlaubt. Interessen- oder verhaltensbasierte Werbung für Apps mit besonders sensiblen Daten (HealthKit, ClassKit und aus der Kinder-Kategorie) ist generell verboten. Ganzseitige Anzeigen müssen klar als Werbung zu erkennen sein und einen deutlich sichtbaren Schließen-Button enthalten.
CryptowährungGanz explizit verbietet Apple nun, dass Apps nicht im Hintergrund nach Cryptowährung schürfen dürfen. Sofern die Rechenarbeit aber außerhalb des Gerätes erfolgt, spreche nichts dagegen. Erlaubt sind Wallet-Apps, um Cryptowährung zu speichern – allerdings nur von Organisationen und nicht von jedem Entwickler. Wer darüber nachdenkt, seine App-Nutzer für bestimmte Aktionen mit Cryptowährung zu belohnen, sollte den Gedanken gleich wieder verwerfen. Apple untersagt, derlei Währung beispielsweise für den Download anderer Apps, Posts in Sozialen Netzwerken und dergleichen zu vergeben.