Apples rigide Geheimhaltung: Erwähnung der Zusammenarbeit bedeutet Millionenstrafe
Apple verfügt bekanntlich nur über sehr geringe Produktionskapazitäten. In einem kleinen Werk in Austin im US-Bundesstaat Texas lässt das kalifornische Unternehmen den Mac Pro montieren, zudem gibt es eine überschaubare Mac-Fertigung in der irischen Stadt Cork. Der Löwenanteil der Geräte des iPhone-Konzerns stammt aus Fabriken in Ostasien, welche von Auftragsfertigern wie etwa Foxconn betrieben werden. Eine Vielzahl von Zulieferern stellt die Versorgung mit den benötigten Komponenten sicher, von den Displays über die Kameramodule bis hin zu den A- und M-Chips, welche etwa von TSMC gefertigt werden.
Apple besteht auf Geheimhaltung der GeschäftsbeziehungAngesichts der komplexen Lieferketten und der Zahl der beteiligten Unternehmen legt Apple bei diesen Geschäftsbeziehungen seit Jahren größten Wert auf Verschwiegenheit. Das Unternehmen will allerdings offenbar nicht nur Leaks im Zusammenhang mit kommenden Produkten so gut wie irgend möglich verhindern, sondern auch die Zusammenarbeit an sich weitgehend geheim halten. Zulieferer und Auftragsfertiger üben daher äußerste Zurückhaltung, wenn es um die Nennung des kalifornischen Unternehmens als Kunden geht. In vielen Geschäftsberichten und Pressemitteilungen wird Apple daher – wenn überhaupt – nur verklausuliert oder gar nicht erwähnt, wie das
Wall Street Journal (Bezahlschranke) jetzt berichtet.
Vertragsstrafen in zweistelliger MillionenhöheDie Unternehmen befürchten der US-amerikanischen Zeitung zufolge, Apple als Auftraggeber zu verlieren, wenn sie die Zusammenarbeit öffentlich machen. Darüber hinaus enthalten zumindest einige Verträge entsprechende Klauseln. Diese verbieten es Zulieferern und Auftragsfertigern, sich zur Geschäftsbeziehung mit dem iPhone-Konzern zu äußern oder auch nur deren Existenz preiszugeben. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Konventionalstrafen. Bekannt wurde eine solche vertragliche Verpflichtung beispielsweise im Fall der Insolvenz des Unternehmens GT Advanced Technologies im Jahr 2014. Für jeden einzelnen Verstoß gegen die Geheimhaltungsvereinbarung wären 50 Millionen US-Dollar fällig geworden.
Foxconn erwähnt Apple nur einmal im GeschäftsberichtDie Folge: Zulieferer und Auftragsfertiger verwenden mehr oder weniger nichtssagende Umschreibungen, wenn es um die Geschäftsbeziehung zu Apple geht. Der chinesische Kameramodul-Hersteller O-Film etwa nutzte laut Wall Street Journal in einer Veröffentlichung den Begriff "ein Kunde jenseits der Grenzen". Broadcom-CEO Hock E. Tan teilte im Rahmen eines Gesprächs mit Analysten mit, das Unternehmen produziere Chips für "Flaggschiff-Telefone unseres großen nordamerikanischen OEM-Herstellers". Display-Fertiger Samsung verwendet für Apple unter anderem den Ausdruck "Entzückender Gegner" ("Lovely Opponent"). Im 860 Seiten langen Geschäftsbericht des iPhone-Fertigers Foxconn wird Apple nur ein einziges Mal erwähnt. Der Chip-Hersteller TSMC nennt das kalifornische Unternehmen zwar zweimal, allerdings lediglich als Herausgeber von Anleihen, welche sich im Besitz des taiwanischen Konzerns befinden.