Apples verzögerte KI-Funktionen – scharfe Antwort aus der EU
Apple zeigte sich bislang wenig begeistert vom Digitale-Dienste-Gesetz. Zwar hat der Konzern Forderungen nach einer Öffnung für alternative App-Vertriebsmechanismen EU-weit umgesetzt, jedoch wiesen Apple-Funktionäre in begleitenden Pressemitteilungen stets darauf hin, dass sie den DMA als Sicherheitsrisiko bewerteten. Apple kündigte im Nachgang der WWDC-Keynote an, mehrere Funktionen in der EU später oder gar nicht einführen zu wollen. Ein Grund dafür sei im Digitale-Dienste-Gesetz (DMA) zu finden – und daraus resultierenden regulatorischen Unsicherheiten.
Einige Kommentatoren im Netz werteten dies als Vergeltungsaktion für den Zwang zu alternativen App-Marktplätzen. In einer
offenen Fragerunde darauf angesprochen, schloss sich die EU-Vizepräsidentin dieser Haltung an: "Ich finde es sehr interessant, wenn sie sagen, 'wir liefern KI nur dort aus, wo wir keinen Wettbewerb ermöglichen müssen'. Ich denke, das ist ein verblüffend offenes Bekenntnis dazu, Wettbewerb zu verhindern, wo sie bereits Marktführer sind".
In der
Aufzeichnung der live gestreamten Veranstaltung fällt die Frage zu Apple Intelligence nach einer Stunde, 16 Minuten und 30 Sekunden.
Widerspruch zu DMA unklarApple nannte gegenüber "
The Verge" drei Funktionen, die in Europa später angeboten würden: Neben Apple Intelligence wurden iPhone Mirroring sowie Verbesserungen der Bildschirmfreigabe via SharePlay genannt. Steve Troughton-Smith, App-Entwickler mit Sitz in Irland, hat im DMA-Entwurf nach Passagen gesucht, in denen jene Features dem Digitale-Dienste-Gesetz zuwiderlaufen könnten. In einem
Mastodon-Thread fasste er seine Einschätzung zusammen: Apple Intelligence könnte mit Abschnitt 46 kollidieren. Dieser warnt davor, dass
Torwächter einen Vorteil aus seiner Doppelrolle ziehen, indem er Daten, die von seinen gewerblichen Nutzern im Rahmen ihrer Tätigkeiten bei der Nutzung der zentralen Plattformdienste oder der zusammen mit diesen zentralen Plattformdiensten oder zu deren Unterstützung erbrachten Dienste generiert oder bereitgestellt werden, für die Zwecke seiner eigenen Dienstleistungen oder Produkte verwendet.
(
Digital Markets Act, Abschnitt 46)
Beim Teilen des Bildschirminhalts sieht Troughton-Smith einen Widerspruch zu Abschnitt 57:
Wenn Doppelrollen in einer Weise verwendet werden, dass alternative Anbieter von Diensten und Hardware daran gehindert werden, zu gleichen Bedingungen auf dieselben Betriebssystem-, Hardware- oder Software-Funktionen zuzugreifen, die der Torwächter für die Erbringung seiner eigenen Ergänzungs- oder Unterstützungsdienste oder Hardware zur Verfügung hat oder verwendet, könnte dies die Innovationen seitens der alternativen Anbieter sowie die Auswahl für die Endnutzer erheblich beeinträchtigen. Daher sollten die Torwächter verpflichtet sein, kostenlos eine wirksame Interoperabilität mit – und Zugang zu Zwecken der Interoperabilität zu – denselben Betriebssystem-, Hardware- oder Software-Funktionen zu gewährleisten, die sie für die Bereitstellung ihrer eigenen Ergänzungs- und Unterstützungsdienste und Hardware zur Verfügung haben.
(
Digital Markets Act, Abschnitt 57)
Aus seiner Sicht könne Apple Funktionen zur Bildschirmfreigabe als API anbieten und somit Mitbewerber wie Zoom oder Microsoft Teams diese ebenso verwenden. Für iPhone-Mirroring am Mac sieht er schlussendlich keinen erkennbaren Hinderungsgrund im DMA; schließlich betreffe dies macOS – und dort sehe Europa Apple nicht in Torwächter-Funktion.
Verspätete oder nie erscheinende Features sind nichts NeuesIn einem weiteren Post wies Troughton-Smith auf Features hin, die Apple zwar angekündigt habe, aber in seinem Land spät oder nie
angekommen sind:
Beispielsweise gebe weder Visual Voicemail noch Apple News in Irland – und die Apple Watch werde nicht mit Mobilfunkanbindung verkauft.