Apps sammeln ab sofort Daten über erzielte Einkünfte – und senden sie jährlich an die zuständige Steuerbehörde
Einige unter uns versuchen ihre Haushaltskasse mit dem Verkauf ungewollter Gegenstände auf eBay aufzubessern. Andere wiederum nutzen Airbnb und überlassen ihre Wohnung oder gar ein Zimmer für einige Wochen im Jahr gegen einen Obolus an Dritte. Nicht jeder möchte sich hiermit in großem Maße bereichern und viele sind sich hierbei schlicht nicht über potenzielle steuerliche Auswirkungen bewusst. Andere hingegen melden die Nebeneinkünfte vielleicht sogar absichtlich nicht. Um dem Steuerzahler zukünftig unter die Arme zu greifen, haben sich viele Länder zusammengeschlossen und einer elektronischen Übertragung dieser Daten zugestimmt. Die Regelung erhielt zu Beginn dieses Jahres Gültigkeit.
Betreibe ich schon Steuerhinterziehung?Genauer gesagt handelt es sich um die 38 Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), zu welchen sich neben der USA und Kanada ebenfalls ein Großteil der europäischen Länder, einschließlich Deutschland, zählen dürfen. Möchte man hierzulande als Privatperson etwas dazuverdienen, kommt es in Zukunft demnach zu einem automatischen Abgleich zwischen App-Anbietern und Steuerbehörden. Letztere ermitteln dann, ob sich das generierte Einkommen als Handel einstufen lässt. Oftmals hängt dies von einem komplexen Regelwerk ab, das darüber hinaus noch von Land zu Land unterschiedlich ausgestaltet ist. In einer Mehrheit der betroffenen Länder dürfen Gegenstände, welche für den privaten Gebrauch angeschafft wurden, ebenso wieder privat und steuerfrei veräußert werden – bis zu einer gewissen Grenze. Auch die Vermietung von Privateigentum über einen kurzen Zeitraum hinweg oder bis zu einem bestimmten Betrag muss man nicht gleich zwingend dem Fiskus melden.
Gleiches Recht für jedermannDarüber hinausgehendes Einkommen unterliegt allerdings der Steuerpflicht und sollte es mithilfe einer App erwirtschaftet worden sein, geschieht die Meldung in Zukunft ganz von allein – so sieht es zumindest die Abmachung vor. BBC-News hat dieses Unterfangen auch schon
in einem Artikel näher beleuchtet. So ist es digitalen Plattformen vorgeschrieben, regelmäßig die Einnahmen der Nutzerschaft zu melden. Unter anderem umfassen die Reports den Verkauf von Waren, welche über gebrauchte Kleidung bis zu handgefertigten Gegenständen reichen. Ebenso angebotene Dienstleistung stehen im Fokus der Behörden. Auf den Plattformen spannt sich hierfür ein großes Repertoire auf: Chauffeurdienste, Essenslieferungen oder auch die eigene Einfahrt als Parkplatz feilzubieten soll somit ab diesem Jahr nicht mehr unter den Punkt Steuerhinterziehung fallen. Die britische Steuerbehörde sagt hierzu: „Die neuen Regeln werden unsere Arbeit unterstützen, Online-Verkäufern zu helfen, ihre Steuern auf Anhieb richtig zu zahlen.“ Ziel sei es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Steuerzahler zu schaffen.
GültigkeitSeit dem 1. Januar sammeln unter die Regelung fallende digitale Plattformen fleißig die Informationen, eine Weitergabe erfolgt dann jeweils im 12-Monats-Turnus zum Beginn des neuen Steuerjahres. Die betreffenden Länder können auf der
Internetseite der OECD eingesehen werden.