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Apps sammeln ab sofort Daten über erzielte Einkünfte – und senden sie jährlich an die zuständige Steuerbehörde

Einige unter uns versuchen ihre Haushaltskasse mit dem Verkauf ungewollter Gegenstände auf eBay aufzubessern. Andere wiederum nutzen Airbnb und überlassen ihre Wohnung oder gar ein Zimmer für einige Wochen im Jahr gegen einen Obolus an Dritte. Nicht jeder möchte sich hiermit in großem Maße bereichern und viele sind sich hierbei schlicht nicht über potenzielle steuerliche Auswirkungen bewusst. Andere hingegen melden die Nebeneinkünfte vielleicht sogar absichtlich nicht. Um dem Steuerzahler zukünftig unter die Arme zu greifen, haben sich viele Länder zusammengeschlossen und einer elektronischen Übertragung dieser Daten zugestimmt. Die Regelung erhielt zu Beginn dieses Jahres Gültigkeit.


Betreibe ich schon Steuerhinterziehung?
Genauer gesagt handelt es sich um die 38 Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), zu welchen sich neben der USA und Kanada ebenfalls ein Großteil der europäischen Länder, einschließlich Deutschland, zählen dürfen. Möchte man hierzulande als Privatperson etwas dazuverdienen, kommt es in Zukunft demnach zu einem automatischen Abgleich zwischen App-Anbietern und Steuerbehörden. Letztere ermitteln dann, ob sich das generierte Einkommen als Handel einstufen lässt. Oftmals hängt dies von einem komplexen Regelwerk ab, das darüber hinaus noch von Land zu Land unterschiedlich ausgestaltet ist. In einer Mehrheit der betroffenen Länder dürfen Gegenstände, welche für den privaten Gebrauch angeschafft wurden, ebenso wieder privat und steuerfrei veräußert werden – bis zu einer gewissen Grenze. Auch die Vermietung von Privateigentum über einen kurzen Zeitraum hinweg oder bis zu einem bestimmten Betrag muss man nicht gleich zwingend dem Fiskus melden.

Gleiches Recht für jedermann
Darüber hinausgehendes Einkommen unterliegt allerdings der Steuerpflicht und sollte es mithilfe einer App erwirtschaftet worden sein, geschieht die Meldung in Zukunft ganz von allein – so sieht es zumindest die Abmachung vor. BBC-News hat dieses Unterfangen auch schon in einem Artikel näher beleuchtet. So ist es digitalen Plattformen vorgeschrieben, regelmäßig die Einnahmen der Nutzerschaft zu melden. Unter anderem umfassen die Reports den Verkauf von Waren, welche über gebrauchte Kleidung bis zu handgefertigten Gegenständen reichen. Ebenso angebotene Dienstleistung stehen im Fokus der Behörden. Auf den Plattformen spannt sich hierfür ein großes Repertoire auf: Chauffeurdienste, Essenslieferungen oder auch die eigene Einfahrt als Parkplatz feilzubieten soll somit ab diesem Jahr nicht mehr unter den Punkt Steuerhinterziehung fallen. Die britische Steuerbehörde sagt hierzu: „Die neuen Regeln werden unsere Arbeit unterstützen, Online-Verkäufern zu helfen, ihre Steuern auf Anhieb richtig zu zahlen.“ Ziel sei es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Steuerzahler zu schaffen.

Gültigkeit
Seit dem 1. Januar sammeln unter die Regelung fallende digitale Plattformen fleißig die Informationen, eine Weitergabe erfolgt dann jeweils im 12-Monats-Turnus zum Beginn des neuen Steuerjahres. Die betreffenden Länder können auf der Internetseite der OECD eingesehen werden.

Kommentare

MacBelwinds
MacBelwinds03.01.24 14:23
Big Brother is watching… ach, nee: „greift uns unter die Arme“, um nicht „in die Tasche“ zu sagen.
-5
Brunhilde_von_der_Leyen03.01.24 14:46
MacBelwinds
Big Brother is watching… ach, nee: „greift uns unter die Arme“, um nicht „in die Tasche“ zu sagen.
Ja, wenn Du mehr als 2000 Euro bei Auktionen einnimmst.
Ziel sind z.B. die gewerblichen "Privatverkäufer" die bei Ebay & Co. Artikel verkaufen und keine Steuern bezahlen. Wer ab und an mal einen Artikel bei Ebay einstellt und unter der Summe bleibt, dem kann das alles egal sein.
+9
FuXx03.01.24 14:50
Aber das gilt doch schon seit Anfang 2023.
-4
penumbra03.01.24 14:58
D.h., ich muss nun Steuern bezahlen, wenn ich mein Auto privat über ein Kleinanzeigen Portal verkaufe und dabei mehr als 2000 € bekomme?
enjoy life in full trains
-4
thomas b.
thomas b.03.01.24 15:10
Brunhilde_von_der_Leyen
Ja, wenn Du mehr als 2000 Euro bei Auktionen einnimmst.
Ziel sind z.B. die gewerblichen "Privatverkäufer" die bei Ebay & Co. Artikel verkaufen und keine Steuern bezahlen. Wer ab und an mal einen Artikel bei Ebay einstellt und unter der Summe bleibt, dem kann das alles egal sein.

Das ist auch richtig so, als ich seinerzeit mal nach Winterrädern bei ebay gesucht hatte, da boten "Privatverkäufer" gleich zweistellig Sätze an. Diejenigen können sich die Ämter gern mal vornehmen, könnte ausser Steuerverkürzung auch "vom Wagen gefallene" Ware sein und um die ges. Gewährleistung usw. drückt man sich so gleich auch noch.

Wenn ich allerdings eigene Gebrauchtgeräte, -möbel und andere Gegenstände aus meinen privaten Beständen verkaufe, dann sollten die Einnahmen ohne Bedeutung sein, da man diese Gegenstände i.d.R. seinerzeit zu deutlich höheren Preisen gekauft und dann mit Verlust verkauft hat, vulgo zwar Umsatz aber kein Gewinn angefallen ist.
+9
haschuk03.01.24 15:26
penumbra
D.h., ich muss nun Steuern bezahlen, wenn ich mein Auto privat über ein Kleinanzeigen Portal verkaufe und dabei mehr als 2000 € bekomme?

Nein. Das Auto sollte ja auf Dich zugelassen gewesen sein und Du hast es ja auch irgendwann gekauft.

Wenn Du aber im Jahr 20 Autos verkaufst, 19 auf Dich nie zugelassen waren und nur wenige Tage in Deinem Besitz, dann liegt doch eine gewisse gewerbliche Absicht nahe.
+15
minimalwerk03.01.24 15:37
penumbra
D.h., ich muss nun Steuern bezahlen, wenn ich mein Auto privat über ein Kleinanzeigen Portal verkaufe und dabei mehr als 2000 € bekomme?

Wenn der VK den Neuwert bei Anschaffung nicht übersteigt dann nicht. Falls du geprüft werden solltest dann musst du nur nachweisen, dass dein Auto bei Kauf z.B. 40K gekostet hat und du nun für 10K verkauft hast. Dann musst du auch keine Steuern zahlen.

Edit: Mein Vorredner war schneller und dem kann man auch nichts hinzufügen

Meine Meinung: ich finde diese Regelung insbesondere für die ganzen AirBnB Parasiten in den Großstädten sehr gut
+15
Sindbad03.01.24 15:45
Eine Bescheinigung über die angezeigten Erträge steht aber auch dem Betroffenen zu
(wie die Jahressteuerbescheinigungen der Banken) !

Still im Hintergrund wäre nicht hilfreich für eine korrekte Versteuerung,
sondern reiner Überwachungsstaat.
+5
tttexter03.01.24 15:51
Oben wurde es schon erwähnt von FuXx:

Das gilt doch schon seit 1.1.2023 in Deutschland mit Inkraftreten des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes. Wie kommt MacTechNews bei dieser Meldung auf den 1.1.2024? Vielleicht weil ein entsprechendes Gesetz in UK erst jetzt kommt?

Aktualität hat die Meldung für Deutschland allenfalls, weil die Plattformbetreiber jetzt erstmals für das abgelaufene Jahr 2023 die Meldungen an die Finanzbehörden übermitteln müssen (bis zum 31. Januar 2024).
+6
Liebestöter03.01.24 16:09
Das bedeutet im Digitalland Deutschland vermutlich:
Die Plattform übermitteln an eine zentrale Stelle im Finanzamt.
Die Drucken es aus und schicken es per Fax an das zuständige Finanzamt.
Dort kommt es dann ins Eingangskörbchen und wird dann irgendwann wieder abgetippt damit es ins lokale System passt.
+7
colouredwolf03.01.24 16:15
penumbra
D.h., ich muss nun Steuern bezahlen, wenn ich mein Auto privat über ein Kleinanzeigen Portal verkaufe und dabei mehr als 2000 € bekomme?

nicht unbedingt.
Es geht um die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Wenn Du vor 10 Jahren 20.000 gezahlt hast und jetzt für 2.000 verkaufst hast Du ja keinen Gewinn erzielt.
+2
haschuk03.01.24 16:15
minimalwerk
penumbra
D.h., ich muss nun Steuern bezahlen, wenn ich mein Auto privat über ein Kleinanzeigen Portal verkaufe und dabei mehr als 2000 € bekomme?

Wenn der VK den Neuwert bei Anschaffung nicht übersteigt dann nicht. Falls du geprüft werden solltest dann musst du nur nachweisen, dass dein Auto bei Kauf z.B. 40K gekostet hat und du nun für 10K verkauft hast. Dann musst du auch keine Steuern zahlen.
...

Auch wenn bei einem Verkauf im Jahr der VK den Anschaffungspreis übersteigt (z.B. Oldtimer, der mehrere Jahre im Besitz war oder ein Gebrauchter, dessen Anschaffung vor 2 Jahren günstiger war als der aktuelle VK-Preis), ist es unwahrscheinlich, dass hier die Steuer "zuschlägt". Kein Finanzbeamter hat da wirklich Bock drauf, von Dir dann alle Rechnungen zu Anschaffung und Unterhalt zukommen zu lassen, um dann den wahren "Gewinn" zu berechnen.
+1
haschuk03.01.24 16:20
colouredwolf
penumbra
D.h., ich muss nun Steuern bezahlen, wenn ich mein Auto privat über ein Kleinanzeigen Portal verkaufe und dabei mehr als 2000 € bekomme?
nicht unbedingt.
Es geht um die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Wenn Du vor 10 Jahren 20.000 gezahlt hast und jetzt für 2.000 verkaufst hast Du ja keinen Gewinn erzielt.

Wenn ich vor 5 Jahren einen Young-Oldtimer für z.B. 5.000 € gekauft hätte, diesen jetzt aber, weil auf dem Markt begehrter als vor 5 Jahren, für 11.000 € verkaufe, würde sehr wohl ein "Gewinn" anfallen.

Nur, das FA müsste mir dann schon nachweisen, dass ich vor 5 Jahren das Fahrzeug mit einer Gewinnerzielungsabsicht gekauft habe, und würde dann natürlich sämtliche Rechnungen zur Sicherung des Werterhalts auch mitgeliefert bekommen...
+2
donw
donw03.01.24 16:28
Bei der Finanzverwaltung NRW git es eine Übersicht
Dort wird auch auf "private Veräußerungsgeschäfte" mit Beispielen eingegangen...
+4
Sindbad03.01.24 16:35
Demnach wäre ein erzielter Gewinn nach mehr als 1 Jahr problemlos:

Zitat:
"Zudem sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt. Was länger gehalten wurde, kann steuerfrei veräußert werden."
+5
Kujkoooo03.01.24 16:41
Das mit Airbnb nervt mich gewaltig!
Man darf mit seinem Eigentum nicht mehr machen, was man möchte - die Steuern sind doch garnicht das Problem!!

Möchte man Vermieten, so muss man sich an irgendwelche unrealistischen Mietspiegel halten. Airbnb in einer größeren Stadt? Vergiss es, darfste nicht.
Zahlt dir dein Mieter einen symbolischen Euro als Miete, haste verschissen!
Die hohen Zinsen und Preise für Anschaffung oder die Instandhaltung darf man aber schön blechen, das ist kein Problem, da gibt es keine Obergrenze!

Ich bin echt kein Freiheitsfanatiker, aber so langsam erstickt man an den ganzen Verordnungen!
-6
rmayergfx
rmayergfx03.01.24 17:02
@Kujikoooo
Dann lies dir mal durch was airbnb am Anfang war und nun daraus geworden ist:
Es ging um ungenutzten Wohnraum der aktuell in allen Städten Mangelware ist. Daher wurden auch die Gesetze erlassen die airbnb und co. untersagen. Unrealistische Mietspiegel, nein, das sind ermittelte Zahlen die deshalb so unrealistisch sind weil verschiedene Vermieter den Hals nicht vollbekommen können.
Spätestens wenn in deiner Nachbarwohnung 3x die Woche airbnb Partygäste kommen und du kein Auge mehr zubekommst hast du keinen Bock mehr darauf das der Wohnungseigentümer die Wohnung auf solchen Plattformen anbietet.

Wenn dir die Wohnung im Unterhalt zu teuer ist, verkaufe sie halt. Es gibt bestimmt jemanden der sich darüber freut.
Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !
+8
aMacUser
aMacUser03.01.24 17:19
Sindbad
Demnach wäre ein erzielter Gewinn nach mehr als 1 Jahr problemlos:

Zitat:
"Zudem sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt. Was länger gehalten wurde, kann steuerfrei veräußert werden."

Exakt! Wenn ich als Privatperson mein Auto, dass ich selbst privat genutzt habe, nach einem Jahr und einem Monat mit 10.000€ Gewinn verkaufen würde, müsste ich dafür keine Steuern zahlen!
Diese "neue" Regelung dient rein dazu, gewerbliche Verkäufer aufzudecken, die Steuerhinterziehung begehen. An den eigentlich Steuerregelungen ändert sich durch die automatische Übermittlung nichts.
Und selbst wenn man privat Steuern zahlen muss (weil unter einem Jahr), gibt es Freibeträge, die steuerfrei sind.

Die spannende Frage ist halt: Ab wann bin ich ein gewerblicher Verkäufer? Dazu gibt es im Internet aber genug Material.
+1
pogo3
pogo303.01.24 18:01
Ich bin echt kein Freiheitsfanatiker, aber so langsam erstickt man an den ganzen Verordnungen!
Verordnungen sollen für Ordnung sorgen. Ordnung ist ein Prinzip des Ausgleichs, und die Freiheit des Einen ist die Not des Anderen. Der Online-Handel hat die Kraft vieles in Unordnung zu bringen, was der Staat nicht einfach ignorieren kann, will er das Prinzip der Chancengleichheit im Handel aufrechterhalten. Das ist schwierig genug, der technische Fortschritt sorgt permanent für Unordnung.

Ein kleines Beispiel, gesehen an einem Aktionstag zum Thema Apotheken, und ich finde ein gutes Beispiel für Chancenungleichheit. Hat nichts wirklich was mit AirBnB zu tun, aber im Grunde doch sehr wohl:

So ähnlich verhält es sich mit AirBnB. Den Vorteil nimmt jeder gerne in Anspruch, die Folgen aber werden gerne ignoriert. Oder wie mein Prof. zum Thema Steuer meinte: "Wir müssen keine Steuern bezahlen, wir dürfen Steuern bezahlen."
Ich schmeiss alles hin und werd Prinzessin.
+5
Plebejer
Plebejer03.01.24 18:30
Da die Einkünfte in Deutschland per Fax an die Finanzbehörden versendet werden, können betroffene Personen sich zurücklehnen.
-2
Robby55503.01.24 18:41
pogo3
... Oder wie mein Prof. zum Thema Steuer meinte: "Wir müssen keine Steuern bezahlen, wir dürfen Steuern bezahlen."

Anstatt immer weitere Steuern und Abgaben zu erfinden sollte der Staat endlich anfangen seine nicht notwendigen Ausgaben zu streichen. Die Schwarzliste vom Bund der Steuerzahler bietet einen gute Vorlage für Sofortmaßnahmen. 315 Mio. für Busse und Radwege in Peru sind da nur ein kleines Beispiel ...
+4
Fontelster03.01.24 21:15
pogo3
Die Schwarzliste vom Bund der Steuerzahler bietet einen gute Vorlage für Sofortmaßnahmen.

Ach ja, der selbtslose Bund der Steuerzahler
0
Legoman
Legoman04.01.24 09:48
Robby555
315 Mio. für Busse und Radwege in Peru sind da nur ein kleines Beispiel ...
Das ist in dieser Verkürzung nichts weiter als populistische Parole der Ansammlung frustrierter Deutscher ohne konkreten Blick auf Sinn und Zweck von Entwicklungshilfe. Zur Komplettierung fehlt aber noch: "während hier die Rentner Flaschen sammeln müssen"
+3
Robby55504.01.24 09:50
Fontelster
pogo3
Die Schwarzliste vom Bund der Steuerzahler bietet einen gute Vorlage für Sofortmaßnahmen.

Ach ja, der selbtslose Bund der Steuerzahler

Solange das Geld im eigenen Land bleibt habe ich damit kein Problem. Vielleicht sollte man was Projekte wie in Peru oder anderswo betrifft von den Chinesen lernen, die schauen schon das sie wenigstens ordentlich davon profitieren. Peru hat übrigens große Kupfer-, Gold- und Silbervorkommen.
0
Robby55504.01.24 10:07
Legoman
Robby555
315 Mio. für Busse und Radwege in Peru sind da nur ein kleines Beispiel ...
Das ist in dieser Verkürzung nichts weiter als populistische Parole der Ansammlung frustrierter Deutscher ohne konkreten Blick auf Sinn und Zweck von Entwicklungshilfe. Zur Komplettierung fehlt aber noch: "während hier die Rentner Flaschen sammeln müssen"

Da ich in direkter Nähe eines Bahnhofs wohne sehe ich das von dir erwähnte Elend jeden Tag. Sicher man gewöhnt sich dran und man stumpft ab. Bunte Fotos und Berichte von selbstloser Entwicklungshilfe auf Kosten des Steuerzahlers machen sich nun mal besser in den Medien als die steigende Zahl der Leute die auf die Tafel angewiesen sind.

Ich hab nichts gegen Entwicklungshilfe aber nur zweckgebunden wo sie dringend notwendig ist und nur unter der dauerhaften Kontrolle des Geldgebers. China und Indien fallen schon mal raus, andere rohstoffreiche Länder auch, die haben eigentlich genügend Ressourcen um sich selbst zu finanzieren.
0
haschuk04.01.24 11:01
Robby555
Vielleicht sollte man was Projekte wie in Peru oder anderswo betrifft von den Chinesen lernen, die schauen schon das sie wenigstens ordentlich davon profitieren. Peru hat übrigens große Kupfer-, Gold- und Silbervorkommen.

Ja, das was die Chinesen betreiben, lässt sich mit einem Wort treffend beschreiben. Kolonialismus. Ach, den Zug hatten wir auch schon? Echt. Und wie gings aus?
+3
aMacUser
aMacUser04.01.24 23:19
pogo3
Ich bin echt kein Freiheitsfanatiker, aber so langsam erstickt man an den ganzen Verordnungen!
Verordnungen sollen für Ordnung sorgen. Ordnung ist ein Prinzip des Ausgleichs, und die Freiheit des Einen ist die Not des Anderen.
Man darf auch nicht vergessen, dass es diese ganzen Verodnungen nur gibt, weil zu viele Leute egoistisch den eigenen Vorteil suchen. Das beste Beispiel in der kurzen Vergangenheit waren die Corona-Soforthilfe-Pakete. Soweit ich weiß, waren die erstmal sehr unbürokratisch. Jeder, der sich gemeldet hat, hat was bekommen. Allerdings haben sich da viele Menschen unrechtens dran bereichert. Klar kann auch Bürokratie nicht jeden Betrug verhindern, aber doch schon eine große Menge.
+1
aragorn05.01.24 00:07
Robby555
anfangen seine nicht notwendigen Ausgaben zu streichen. Die Schwarzliste vom Bund der Steuerzahler bietet einen gute Vorlage für Sofortmaßnahmen. 315 Mio. für Busse
Hör' mir auf mit dem Bund der Steuerzahler: Neoliberaler Lobbyverein, der sich mit dem Namen "Bund der Steuerzahler" einen seriösen, offiziellen Anstrich gibt
0
pogo3
pogo305.01.24 00:18
Anstatt immer weitere Steuern und Abgaben zu erfinden sollte der Staat endlich anfangen seine nicht notwendigen Ausgaben zu streichen. Die Schwarzliste vom Bund der Steuerzahler bietet einen gute Vorlage für Sofortmaßnahmen. 315 Mio. für Busse und Radwege in Peru sind da nur ein kleines Beispiel ...
a. Alle Ausgaben des Staates sind notwendig. Es lässt sich lediglich priorisieren, aber auch dieser Weg beeinflusst Chancengleichheiten die zu entsprechenden Missständen führen.
b. Kein Staat erhält Zuwendungen eines anderen ohne Interessenausgleich. Mann nennt das einen "Deal". In solchen Fällen zumeist soziales Engagement gegen Rohstoff. Es kann aber auch viele andere Gründe geben (Politik) warum man andere Staaten unterstützt, die Unterstützung erfolgt aber nie ohne eigene Interessen.
c. Ein Staat wie Deutschland mit einer Staatsquote von beinahe 70% (d.h. er selbst beauftragt fast 70% der BIP) hat keine "nicht notwendigen" Ausgaben, sondern er hat Ausgaben. Man nennt dies Investitionen gelegentlich auch Subventionen. Die "nicht notwendigen" Ausgaben würden immer weite Kreise der Bevölkerung treffen, und sind deshalb immer sehr kritisch zu prüfen. Dies gilt natürlich auch für außerländische Investitionen, die immer mit Interessen verknüpft sind. Da Deutschland ein sehr rohstoffarmes Land ist, sind die außerländischen Investitionen zumeist von hoher Bedeutung um unsere Abhängigkeiten zu kompensieren, und günstige Rohstoffkonditionen zu erwirken. Wie wichtig dies für unsere Wirtschaft ist, konnte man in den letzten Jahren wieder deutlich erleben.
Ich schmeiss alles hin und werd Prinzessin.
+1
Robby55505.01.24 09:25
pogo3
b. Kein Staat erhält Zuwendungen eines anderen ohne Interessenausgleich. Mann nennt das einen "Deal". In solchen Fällen zumeist soziales Engagement gegen Rohstoff. Es kann aber auch viele andere Gründe geben (Politik) warum man andere Staaten unterstützt, die Unterstützung erfolgt aber nie ohne eigene Interessen.

So in etwa handhabt es China aber nicht Deutschland. Bestes Beispiel die recht umstrittene Entwicklungshilfe für Gaza. Oder hab ich die reichhaltigen Rohstoffvorkommen dort übersehen?

Bei Afghanistan würde ich es noch verstehen, dort liegen Lithium, Kupfer, Aluminium, Gold, Kohle und Kobalt Vorkommen im Wert von einer Billion Euro unter der Erde. Welchen Anteil davon haben sich deutsche Unternehmen gesichert und ab wann wird gefördert? Ach ne, jetzt sind die Taliban wieder an der Macht, mit denen kann man doch keine Geschäfte machen.

Es gibt unzählige weitere Beispiele wo Entwicklungshilfe versickert ohne das deutsche Interessen irgendwie durchgesetzt werden von daher wäre das Geld besser bei uns investiert. Marode Bahnstrecken, Brücken, kaputte Straßen haben wir auch genug.
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