Aus des App-Store-Zwangs in Sichtweite? Südkorea könnte eine Lawine in Gang setzen (Aktualisierung)
In der Beurteilung der Frage, ob 15 bzw. 30 Prozent Gebühren für Verkäufe über den App Store oder Playstore rechtens sind, geht es vor allem um eine zentrale Bedingung: So stoßen sich Wettbewerbshüter keinesfalls an den Provisionen selbst, sondern an der Art und Weise, wie es zur verpflichtenden Zahlung kommt. Sowohl Apple als auch Google schreiben vor, zwingend das System des jeweiligen Stores nutzen zu müssen. Wer hingegen in Apps auf externe Zahlungswege hinweist, fliegt in hohem Bogen aus dem Store – wie es zum Beispiel Epic mit Fortnite provoziert hatte. Ungeachtet der Frage, ob es innerhalb einer Plattform Monopole geben kann, nutzen die Marktriesen ihre Stellung nach Auffassung vieler daher schamlos aus.
Das erste Land prescht vorIn Südkorea geht es dem Geschäftsmodell nun an den Kragen, denn das Parlament verabschiedet gerade eine Neuregelung. Apple und Google dürfen es demnach nicht mehr verbieten, auf Vertrieb abseits des App Stores hinzuweisen und eigene Abrechnungs-Plattformen einzubinden. Zwar handelt es sich erst einmal nur um eine Niederlage in einem Land, allerdings gehen Marktbeobachter davon aus, dass nun eine Lawine ins Rollen gerät. Tritt der "Telecommunications Business Act" in Kraft, haben südkoreanische Nutzer fortan die Freiheit, alternative Zahlungsmethoden zu verwenden. Store-Betreiber dürfen Anbieter nicht an derlei Offerten hindern.
Es wird wohl nicht bei einem Land bleibenWie es von einem auf digitale Plattformen spezialisierten Branchenexperten heißt, blicken Regulatoren aller Länder derzeit sehr gespannt nach Südkorea. Nordamerika und Europa dürften dadurch in ihren Absichten bestärkt werden, stärker in die Geschäftsabläufe eingreifen zu wollen. Zwar leisten Apple und Google immense Lobbyarbeit und konnten entsprechende Pläne bislang erfolgreich verhindern, sobald ein Land die Regelungen allerdings durchzieht, rufe dies eine Kettenreaktion an den Tag.
Verpasste Chance?In der jüngst verkündeten "Einigung" mit Entwicklern hatte Apple lediglich
zugesagt, dass Entwickler außerhalb der App auf Bezahlung am App Store vorbei verweisen dürfen. Für viel Begeisterung sorgte dies nicht, denn Apple arbeitete lediglich den Mindestkatalog ab, welchen es angesichts einer Sammelklage zu beachten galt. Glaubt man der Einschätzung, so könnte das Unternehmen bald zu weiteren Schritten gezwungen sein. Sicherlich gelang es Apple mit den kleinen Zugeständnissen nicht, Wettbewerbshüter nachhaltig zufriedenzustellen.
Aktualisierung: Die Gesetzesvorlage ist jetzt beschlossene Sache – man darf gespannt sein, wie sich die Situation nun weiter entwickelt.