BGH-Urteil: Angebote von In-App-Käufen für Kinder unzulässig
In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof im Streit zwischen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) und dem Spiele-Publisher Gameforge wurde entschieden, dass Sonderangebote bei In-App-Käufen, die sich direkt an Kinder richten, nicht zulässig sind. Im vorliegenden Fall wurde
beim Spiel "Runes of Magic" für eine Sonderaktion geworben, bei der virtuelle Spielgegenständige zu einem günstigeren Preis gekauft werden konnten. Weil die Zahlung dabei auch per SMS durchgeführt werden konnte, sahen die Richter darin ein Angebot speziell für Kinder. Allerdings ist dem Gesetz nach untersagt, Minderjährige, die noch nicht vertragsfähig sind, direkt zu einem Kauf zu animieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass offenbleibt ob Gameforge gegen das Urteil vorgehen wird. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass das Angebot zurückgezogen wurde und dies ohnehin eine einmalige Aktion gewesen ist.
In den vergangenen Monaten kamen In-App-Käufe vermehrt in die Kritik, weil Kinder animiert werden, viel Geld für virtuelle Spielinhalte auszugeben. Apple hatte zuletzt verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Eltern bei Apps besser auf In-App-Käufe hinzuweisen und den nicht autorisierten Kauf in einer App durch Kinder zu verhindern. Bereits 2011 war in den USA von Eltern eine Sammelklage gegen Apple eingereicht worden, weil der In-App-Kauf zunächst ohne Eingabe der Apple-ID möglich war. Apple konnte sich hier im Februar mit den Klägern einigen und erstattete ein Teil der Kosten.
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