BGH bestätigt: Apples "Slide to Unlock"-Patent ungültig
Bereits im April 2013 hatte das Bundespatentgericht Apples "Slide to Unlock"-Patent in Deutschland für ungültig erklärt. Als recht offensichtliches Software-Patent sahen die Richter in den Ausführungen des Apple-Dokuments
keine ausreichend technische Erfindungshöhe, um patentwürdig zu sein. Dieser Ansicht schlossen sich im Berufungsverfahren die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) nun an und erklärten das Patent in Deutschland für nichtig.
Nach Meinung der Richter fehle dem Patent die erfinderische Tiefe. Stattdessen stelle es nur eine naheliegende Weiterentwicklung entsprechend dem Stand der Technik dar. Als Nachweis dafür diente den Richtern das schwedische Mobiltelefon Neonode N1, welches abgesehen von der Darstellung eines virtuellen Schalters
bereits vor dem iPhone die gleiche Funktionsweise aufwies.
Schon in einer Anhörung vor zwei Jahren fiel es Apple schwer, die technische Erfindungstiefe des Patents zu verdeutlichen. Die von Motorola Mobility eingereichte Patentnichtigkeitsklage kann angesichts der jetzigen Entscheidung als erfolgreich eingestuft werden, wovon Motorolas Vorbesitzer Google sowie der jetzige Besitzer Lenovo profitieren könnten. Software-Patente ohne technische Erfindungshöhe sind nämlich nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa unzulässig.
Die Entscheidung des BGH ist daher möglicherweise nur der Anfang einer umfassenderen Entscheidung auf europäischer Ebene. Sollten sich das Europäische Patentamt und EU-Gerichte der Ansicht deutscher Richter anschließen, können Hersteller zukünftig in der EU auch Smartphones mit Apples "Slide to Unlock"-Variante anbieten.
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