Bald weniger Mehrwertsteuer auf E-Books?
In Deutschland sind E-Books steuerlich im Vergleich zu normalen Büchern bisher im Nachteil; während die gedruckte Ausgabe eines Werkes als Kulturgut gilt und daher mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent belegt ist, fallen für die gleiche Version auf einem E-Reader die normalen 19 Prozent an. Das halten viele Verbraucher und diverse Politiker nicht mehr für zeitgemäß; Ende 2012 wurde etwa in einer Petition an den Deutschen Bundestag gefordert, die unterschiedliche Besteuerung umgehend zu beenden.
Die geschäftsführenden Vorstände der beiden Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf die
Anerkennung von E-Books und E-Papers als Kulturgut drängt – das hätte eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 7 Prozent zur Folge. Zudem soll die Buchpreisbindung europarechtlich abgesichert werden. Wörtlich heißt es: „Auf Grund der rasant voranschreitenden Digitalisierung dringen wir auf eine zügige Umsetzung.“ Wichtig sei, dass der Gesetzeszweck, mit dem der derzeit geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitschriften und Zeitungen begründet wird, darin liegt, „die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben zu erleichtern. Dieser Zweck gilt ohne Abstriche auch für elektronische und akustische Informationsmedien.“
Abschließend wird die Bundesregierung darum gebeten, zügig auf europäischer Ebene aktiv zu werden und für eine baldige Mehrwertsteuer-Richtlinie zu kämpfen; genau das ist der Knackpunkt. Nicht die einzelnen EU-Statten entscheiden, welche ihrer Waren und Dienstleistungen qualifiziert sind für eine geringere Mehrwertsteuer, sondern die Europäische Union. Die EU sieht E-Books und dergleichen – im Gegensatz zu Büchern – immer noch nicht als Kulturgut an.
Mitgliedsstaaten, die sich nicht an die EU-Richtlinien für Umsatzsteuer halten, müssen mit juristischen Konsequenzen rechnen. Als Frankreich und Luxemburg eigenmächtig die Steuern auf E-Books senkten, hatte das erst ein Vertragsverletzungsverfahren und schließlich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zur Folge.
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