Behördengänge online erledigen – neuer Anlauf für die BundID
In dieser Woche hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeszugangsgesetz, kurz BZG, vorgelegt. Was die Große Koalition 2017 zu etablieren versuchte, gilt es nun weiter voranzutreiben. Ziel sei nach wie vor das Ende der Zettelwirtschaft durch den Aufbau einer digitalen und gleichzeitig nutzerfreundlichen Verwaltung. Das aktuelle Ampel-Bündnis setzt sich für das
BZG 2.0 keine Frist. Lediglich Bundesinnenministerin Nancy Faser sagte hierzu, dass für 15 wichtige Leistungen eine Frist bis zum Jahre 2024 vorgesehen sei.
Gesetzentwurf als „Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat“Bürger würden elektronische Verwaltungsleistungen eher nutzen, wenn diese über mobile Anwendungen nutzbar wären. Im Gesetzestext heißt es im entsprechenden Absatz zu Mobil-Applikationen, dass diese „die Nutzungsquote von Onlineangeboten erhöhen, da sie die Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung von Onlineangeboten in den Blick nehmen“. Man erhoffe sich somit eine gesteigerte Quote, Verwaltungsangelegenheiten online zu erledigen. Als Beispiele zieht die Bundesregierung die klassischen Behördengänge wie Ummeldung, Baugenehmigung oder Eheschließung sowie die Beantragung von Elterngeld heran. Um die Zettelwirtschaft zu minimieren, sei es ferner möglich per Once-Only-Prinzip Nachweise für einen Antrag nur einmal vorzulegen. Diese seien dann auf elektronischem Weg von den zuständigen Behörden abrufbar und müssten nicht – wie in vielen Fällen leider üblich – doppelt oder dreifach vorgelegt werden (siehe
).
Eine ID für alleDie BundID richtet sich an alle deutschen Staatsbürger und Unternehmen. Bereits seit 2019 steht diese als digitales Bürgerkonto in den Startlöchern, bisher in Landesangelegenheit. Doch dies soll sich nun ändern. Der neue Entwurf sieht vor, eine bundesweite Lösung zu forcieren. Es handelt sich um ein Konto mit integriertem Postfach für Behördenpost.
Gesetzentwurf zum BZG 2.0
„Mit der BundID wird es künftig ein zentrales Bürgerkonto für alle geben. Bürgerinnen und Bürger können sich dadurch sicher identifizieren und Anträge stellen. Über ein digitales Postfach kann zudem mit den Behörden kommuniziert und Bescheide zugestellt werden.
Eine händische Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises können zukünftig alle Leistungen rechtssicher, einfach und einheitlich digital beantragt werden.“
Ein großes Interesse war bisher allerdings nicht zu verzeichnen, denn ein großer Teil der Behörden arbeitet noch immer nicht digital. Ein plötzlicher Anstieg war durch die Einmalzahlung der
Energiepreispauschale an Studierende und Fachschüler über die BundID zu erkennen. Auch die Umtauschpflicht für Altführerscheine könnte wieder für einen sprunghaften Anstieg sorgen.
Kritikpunkte Es ist noch unklar, wann man das Digitalisierungsvorhaben in den einzelnen Kommunen umsetzen möchte. Die hierzu fehlende Fristsetzung wird an vielerlei Stelle als größter Kritikpunkt aufgegriffen.
Der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, Achim Berg,
nannte den Entwurf "kein OZG 2.0, sondern allenfalls ein OZG 1.1“. Der Bund ließe sich zu viel Zeit und bringe die Digitalisierung nicht ausreichend voran.
Kritik kommt auch vom Nationalen Normenkontrollrat. Die geplanten Maßnahmen seien nicht umfassend genug. Es gäbe keine ausdrückliche Verpflichtung zur „Ende-zu-Ende-Digitalisierung“. Ein eigener App-Store für die Einrichtungen des Bundes sei das Mittel der Wahl (siehe
). Auch müsse an der Bedienbarkeit der AusweisApp gearbeitet werden. Diese stelle eine vergleichsweise sichere Möglichkeit dar, sich mithilfe eines NFC-fähigen Smartphones und dem E-Personalausweis zu identifizieren.