Bereits 45 Millionen Euro Strafe der Wettbewerbshüter: Apple stellt sich weiter quer
Dass Apples Modell der Umsatzbeteiligung für In-App-Käufe längst in vielen Ländern auf dem Prüfstand steht, ist kein Geheimnis. In den Niederlanden sind es vor allem die Anbieter von Dating-Apps, welche den US-Konzern in Zugzwang bringen: So erklärte etwa die Match Group, welcher unter anderem Tinder angehört, entsprechende Provisionen von Apple nicht akzeptieren zu wollen. Die Wettbewerbsbehörde Autoriteit Consument & Markt (ACM) hielt Cupertino dazu an, alternative Zahlungsmethoden für einschlägige Anwendungen zu erlauben. Dem kam das Unternehmen bislang nur bedingt nach – eine gerichtliche Auseinandersetzung erscheint mittlerweile nahezu unausweichlich.
45 Millionen Euro Strafe: Apples Vorschläge bislang ungenügendApples Zugeständnisse an die Auflagen der ACM werten viele Betroffene als unzureichend. Tatsächlich rückt der Konzern vom ursprünglichen Geschäftsmodell kaum ab: Alternative Bezahlsysteme sind nur in sehr beschränktem Maße erlaubt, außerdem beteiligt ich Apple weiterhin mit 27 Prozent am Umsatz. Die Wettbewerbshüter machten daher von der Möglichkeit Gebrauch, Apple eine wöchentliche Strafe in Höhe von fünf Millionen Euro aufzuerlegen. Dies geschah nun zum neunten Mal in Folge: Die Höhe der maximalen Strafe ist jedoch bei 50 Millionen Euro gedeckelt – zumindest vorerst. Denkbar sind weitere Verfügungen sowie eine Klärung vor Gericht. Laut
TechCrunch habe die Kartellbehörde neue Vorschläge von Cupertino erhalten, welche nun begutachtet würden.
Möchte Apple die Gerichte einschalten?Beobachter des Konflikts gehen davon aus, dass Apples Vorschläge wohl wieder nicht geeignet sein werden, die Beteiligten gütlich zu stimmen. Laut
FOSS Patents sei dies auch gar nicht das Anliegen des Unternehmens: Apple sei vielmehr daran gelegen, die Causa vor dem Gericht auszutragen. Im Rahmen eines solchen Rechtsstreits könne das Unternehmen geltend machen, dass die ACM bislang sämtliche vorgebrachte Vorschläge abgeschmettert hat. Diese Strategie wäre aber alles andere als risikoarm: Bislang folgten die niederländischen Gerichte Apples Argumentation in dieser Frage nicht.