Bericht: EU wird Strafzahlungen gegen Apple und Meta verhängen


Theoretisch wäre es möglich, Strafen in Höhe von zehn Prozent des weltweiten Umsatzes gegen Unternehmen zu verhängen, die in der EU aktiv sind, sich aber nicht an die wettbewerbsrechtliche Gesetzgebung halten. Allerdings handelt es sich dabei um den Maximalwert, welcher nur bei besonderer Schwere oder im Wiederholungsfall anfällt. Für Apple wurden im vergangenen Jahr 1,8 Milliarden Dollar fällig, da man die Ausnutzung der Marktmacht im Bereich Musik/Musikstreaming als erwiesen ansah. Apple nutzte diesbezüglich den App Store, um konkurrierende Dienste zu behindern, so das Urteil – und schrecke auch vor Maßnahmen wie willkürlicher Ablehnung oder Verzögerung von Updates konkurrierender Dienste nicht zurück.
DMA-Regeln setzen Grenzen...Die Gesetzgebung rund um den Digital Market Act sieht vor, weltweit agierenden Großunternehmen die Macht zu nehmen, aufkommende Konkurrenz nach Belieben aussperren zu können. Dies betrifft zahlreiche Aspekte, unter anderem die Öffnung des App Stores – allerdings auch Regelungen, die im Falle Apples dazu verpflichten, alternative Dienste zur Standardeinstellung erheben zu können.
...die Apple nicht einhältAuf Apple kommen nun die nächsten Strafen zu, denn die bisherige Umsetzung gilt vielen als halbgar und ganz offensichtlich darauf ausgerichtet, es Mitbewerbern und deren Nutzern weiterhin so schwer wie möglich zu machen. Wie Reuters
berichtet, ist die EU-Kommission überhaupt nicht mit Apples Reaktionen und deutlich erkennbaren Verzögerungstaktiken einverstanden. Auf welche konkreten Punkte sich die nächsten Sanktionen beziehen, nennt Reuters zwar nicht, allerdings sei die Entscheidung gefallen.
Apple und Meta betroffen, Höhe noch unbekanntBetroffen ist neben Apple auch der Facebook-Mutterkonzern Meta. Noch festzulegen sei die Höhe der Strafe, allerdings ist hier nicht mit übermäßig harten Eingriffen zu rechnen – laut Reuters werde man "moderate Zahlungen" verhängen. Stellungnahmen waren bislang nicht einzuholen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wollte die EU-Kommission verständlicherweise keine Kommentare abgeben.