Berufung erfolgreich: Apple muss morgen keine alternativen Bezahlsysteme im App Store dulden
Es gibt eine weitere Entscheidung im Prozess Apple vs. Epic. Im September entschied Richterin Yvonne Gonzalez Rogers, dass Apple kein Monopolist ist und somit keine marktbeherrschende Stellung innehat. Apple feierte das Urteil als großen Sieg – doch ein Detail stellt dennoch das Geschäftsmodell des App Stores infrage: Gonzalez Rogers verfügte, dass Apple bis zum morgigen Tag Links und Knöpfe in Apps dulden muss, welche auf alternative Bezahlmethoden außerhalb des App Stores verweisen.
Da Apple von allen Entwicklern 30 Prozent (bzw. 15 Prozent, wenn diese am Small Business Program teilnehmen können) einkassiert, hätte die Verfügung großen Einfluss auf Apples Umsatz gehabt. Die sogenannte "Apple Tax" ist für Apple ein gigantisches Geschäft – und hierauf möchte der Konzern natürlich nicht verzichten.
Aufschub bis BerufungsverhandlungApple legte zuerst Berufung bei Richterin Yvonne Gonzalez Rogers ein – doch diese schmetterte diese als unbegründet ab. Daher wandte sich Apple an die nächsthöhere Instanz, welche kurz vor Verstreichen der Frist dem Unternehmen einen Aufschub gewährt. Apple muss am morgigen Tage keine alternativen Bezahlsysteme außerhalb des App Stores dulden – zumindest bis zur Berufungsverhandlung.
Wochen bis Monate gewonnenNoch wurde kein Termin für die Berufungsverhandlung anberaumt – daher kann dies noch Wochen bis Monate dauern, bis Apple der Verfügung Folge leisten muss. In dieser Zeit kann Apple den App Store weiter betreiben – und Entwickler weiterhin zwingen, 30 (bzw. 15) Prozent an Apple abzuführen.
Bezahldienstleister wittern neuen MarktDiverse Abrechnungsdienstleister brachten sich bereits in Stellung, um Entwicklern eine einfache Möglichkeit zur Zahlungsabwicklung außerhalb des App Stores zu ermöglichen – schließlich handelt es sich hierbei um einen gigantischen Markt. Meist rufen diese deutlich günstigere Konditionen auf, als Apple für die eigenen In-App-Käufe veranschlagt. Doch diese müssen nun ihr Vorhaben erst einmal auf Eis legen, bis das Berufungsgericht sich ein Bild über die aktuelle Lage verschafft hat.