Betreiber offener Wireless-LAN für damit durchgeführte Straftaten verantwortlich
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) warnt auf seiner Webseite davor, dass Betreiber eines offenen Wireless-LAN nach aktueller Rechtsprechung für Straftaten verantwortlich gemacht werden, die über ihr Wireless-LAN durchgeführt wurden. Daher empfiehlt der Verband die
Verschlüsselung des Wireless-LAN-Zugangs sowie die Beschränkung des zugelassenen Nutzerkreises. Außerdem sollte man sich gegebenenfalls von Mit-Surfern eine schriftliche Erklärung geben lassen, dass diese den Zugang nur für legale Zwecke nutzen. Sollte dennoch eine Abmahnung, beispielsweise wegen illegaler Nutzung einer Tauschbörse, eingehen, empfiehlt der Verband die genaue Prüfung des Schreibens, da die enthaltene Unterlassungserklärung oft weitergehende Pflichten nach sich zieht.
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