Betreiber von Kazaa droht im ungünstigsten Fall Gefängnisstrafe
Sharman Networks wurde vom Australischen Gerichtshof dazu verurteilt, 90 % der Prozesskosten zu bezahlen und zugleich binnen 60 Tagen
Filter einzurichten, mit denen geschütztes Material erkannt und nicht angezeigt wird. Die Richter entschieden, dass die Tauschenbörsenbetreiber sehr wohl dafür verantwortlichen seien, wenn die Nutzer den Dienst missbrauchen. Fristgerecht reagierte Sharman, allerdings nicht so, wie man es forderte. Bei den Downloads wurden australische ISPs geblockt und die Nutzer darauf hingewiesen, die Software nicht verwenden zu dürfen. Darin sehen die Musikgesellschaften allerdings einen klaren Bruch der Auflagen. Am 30.1. wird der Fall weiter verhandelt, wobei den Kazaa-Betreibern im ungünstigsten Fall sogar eine Gefängnisstrafe droht. Die neue Anzeige richtet sich nun gegen Sharman CEO Nikki Hemming, Altnet CEO Kevin Bermeister, Sharman Networks, LEF Interactive, Altnet und Brilliant Digital Entertainment. Sharman Networks ist hingegen der Meinung, man habe im Sinne des Urteils gehandelt.
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