Bewährung, Sozialstunden und geringfügige Geldstrafe im Fall des verlorenen iPhone-Protoypen
Im vergangenen Jahr hatte ein Apple-Mitarbeiter sein iPhone 4 in einer Bar abgelegt, je nach Art der Schilderung wurde es entweder vergessen oder direkt gestohlen. Über den Finder und eine
Geldzahlung gelangte der Prototyp schließlich zu Gizmodo, die daraufhin wesentliche Neuerungen des zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgestellten iPhone 4 in Erfahrungen bringen konnten. Bereits einen Tag nach Bekanntwerden hatte Apples Rechtsabteilung die Polizei eingeschaltet, offiziell die Herausgabe des Prototypen verlangt, kurze Zeit später liefen die polizeilichen Ermittlungen an.
Schon im August entschied das Gericht, keine Strafe gegen Gizmodo zu verhängen. Der Richter sah es hingegen als erwiesen an, dass verlorenes Gut unterschlagen und zweckentfremdet wurde. Jetzt steht auch das Strafmaß gegen die beiden Personen fest, die den Prototyp an Gizmodo verkauften. So verhängte das Gericht eine Geldstrafe von je 250 Dollar, Hogan und Wallover müssen zudem 40 Sozialstunden ableisten. Möglich wären zudem bis zu 12 Monate Gefängnis gewesen, die Strafe wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Damit ist die vorliegende Geschichte wohl nun endgültig abgehandelt.
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