Bewertungen im App Store: Landgericht Berlin wirft Apple mangelnde Transparenz vor
Viele Nutzer verlassen sich beim Kauf von Produkten im Internet auf die Rückmeldungen anderer Käufer: Diese geben bisweilen Aufschluss darüber, ob ein Produkt den Angaben des Herstellers weitgehend entspricht. Allerdings gilt es, sich darüber im Klaren zu sein, dass nicht alle Rezensionen immer echt sein müssen: So geistern etliche Bewertungen durchs Internet, an deren Wahrheitsgehalt durchaus Zweifel angebracht sind. Das gilt auch für die mit ein bis fünf Sternen und gegebenenfalls weiteren verbalen Ausführungen versehenen Beiträgen von Nutzern des App Stores. Apple macht keinen Hehl daraus, dass diese nicht auf ihre Echtheit hin überprüft werden, versteckt diese Information jedoch im Kleingedruckten.
Landgericht Berlin: Apple hat wesentliche Informationen vorenthaltenDie
Verbraucherzentrale Bundesverband macht darauf aufmerksam, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, darüber zu informieren, ob sie Bewertungen überprüfen. Dieser Verpflichtung komme Apple jedoch nur unzureichend nach, so die Verbraucherorganisation, welche eine Unterlassungsklage gegen den Konzern beim Landgericht Berlin einreichte. Das Gericht gab dem Kläger recht: Die Klage sei „vollumfänglich begründet“. Apple habe den Nutzern wesentliche Informationen vorenthalten. Die Produktbeschreibungen der im App Store gelisteten Apps würden keine Informationen darüber enthalten, ob und wie das Unternehmen sicherstellt, dass die Bewertungen echt sind.
Apples Hinweis in den Nutzungsbedingungen nicht ausreichendApple argumentierte unter anderem, dass etwa 85 Prozent der im App Store angebotenen Anwendungen kostenlos seien und sich die Preise für kostenpflichtige Apps „üblicherweise im Bereich von 0,49 € bis 10 € bewegten“. Ferner gebe es einen entsprechenden Hinweis in den Nutzungsbedingungen. Dort sei er aber nicht prominent genug platziert, wie das Gericht urteilte: Nutzer könnten aufgrund falscher Bewertungen Apps kaufen, die sie andernfalls nicht erworben hätten. Das Urteil wurde am 29. August dieses Jahres verkündet und ist noch nicht rechtskräftig.