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Bewertungen im App Store: Landgericht Berlin wirft Apple mangelnde Transparenz vor

Viele Nutzer verlassen sich beim Kauf von Produkten im Internet auf die Rückmeldungen anderer Käufer: Diese geben bisweilen Aufschluss darüber, ob ein Produkt den Angaben des Herstellers weitgehend entspricht. Allerdings gilt es, sich darüber im Klaren zu sein, dass nicht alle Rezensionen immer echt sein müssen: So geistern etliche Bewertungen durchs Internet, an deren Wahrheitsgehalt durchaus Zweifel angebracht sind. Das gilt auch für die mit ein bis fünf Sternen und gegebenenfalls weiteren verbalen Ausführungen versehenen Beiträgen von Nutzern des App Stores. Apple macht keinen Hehl daraus, dass diese nicht auf ihre Echtheit hin überprüft werden, versteckt diese Information jedoch im Kleingedruckten.


Landgericht Berlin: Apple hat wesentliche Informationen vorenthalten
Die Verbraucherzentrale Bundesverband macht darauf aufmerksam, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sind, darüber zu informieren, ob sie Bewertungen überprüfen. Dieser Verpflichtung komme Apple jedoch nur unzureichend nach, so die Verbraucherorganisation, welche eine Unterlassungsklage gegen den Konzern beim Landgericht Berlin einreichte. Das Gericht gab dem Kläger recht: Die Klage sei „vollumfänglich begründet“. Apple habe den Nutzern wesentliche Informationen vorenthalten. Die Produktbeschreibungen der im App Store gelisteten Apps würden keine Informationen darüber enthalten, ob und wie das Unternehmen sicherstellt, dass die Bewertungen echt sind.

Apples Hinweis in den Nutzungsbedingungen nicht ausreichend
Apple argumentierte unter anderem, dass etwa 85 Prozent der im App Store angebotenen Anwendungen kostenlos seien und sich die Preise für kostenpflichtige Apps „üblicherweise im Bereich von 0,49 € bis 10 € bewegten“. Ferner gebe es einen entsprechenden Hinweis in den Nutzungsbedingungen. Dort sei er aber nicht prominent genug platziert, wie das Gericht urteilte: Nutzer könnten aufgrund falscher Bewertungen Apps kaufen, die sie andernfalls nicht erworben hätten. Das Urteil wurde am 29. August dieses Jahres verkündet und ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentare

MikeMuc22.11.24 12:38
Und ich dachte immer, ich könnte nur die von mir „geladeneren“ also gekauften (notfalls für 0€) Apps bewerten. Wenn das nicht so sein sollte, dann verstehe ich die Aufregung, andernfalls würde ja lediglich eine entsprechend deutlichere Formulierung ausreichen
+2
aerdbaer
aerdbaer22.11.24 12:49
MikeMuc

Das war auch mein Gedanke.
Wäre mir neu, wenn man Apps bewerten kann, die man nicht geladen hat.
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Dunnikin
Dunnikin22.11.24 13:20
Für eine gute Bewertung vergeben manche Entwickler Codes, um die App zum Nulltarif zu bekommen. Der Preis sind halt fünf Sterne und etwas wohlgesinnter Blabla.

Fertig ist die Fake-Bewertung und die App wurde geladen.
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ilig
ilig22.11.24 13:47
bk
Apple macht keinen Hehl daraus, dass diese nicht auf ihre Echtheit hin überprüft werden, versteckt diese Information jedoch im Kleingedruckten.
Gibt es ein Link zu dem Kleingedruckten?

Allerdings stellt sich mir auch die Frage, ob der Wert einer Rezension dadurch gesteigert würde, wenn Apple die Echtheit einer Rezensionen – ähnlich wie Amazon – mit der Anmerkung »verifizierter Kauf« kennzeichnen würde.

Wenn ich bei Amazon so manche Rezensionen lese, dann bekomme ich nicht selten den Eindruck, dass diese bisweilen auch keinen Aufschluss darüber geben, ob das Produkt den Angaben des Herstellers weitgehend entspricht. Oft sind die Amazon-Rezensionen so gegensätzlich, dass sie mich eher irritieren statt mir Orientierung zu geben.
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piik
piik22.11.24 14:25
Ich finde, dass alles an Bewertungen, die nicht tatsächlich gekauft wurden, von Amazon und auch Apple verhindert werden sollte. Bei Amazon ist das definitiv nicht so. Dort gibt es sogar offizielle "gekaufte" Bewertungen (Vine-Programm), was Kundenverarsche mit Ansage gleich kommt.
Wenn Verbraucherschützer was Gutes tun wollen, sollten sie gegen solche Praxen vorgehen.
Das Argument, dass Firmen gegen diese sekundär gekauften Bewertungen von Produkten vorgehen sollten bei denen Artikel gegen Bewertungen angeboten werden, denn auch das ist mindestens unlauter, wenn nicht betrügerische Absicht. Das Unterlassen der Blockade solcher Anbieter sollte für Amazon wie Apple nicht akzeptiert werden.
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piik
piik22.11.24 14:27
Dunnikin
Für eine gute Bewertung vergeben manche Entwickler Codes, um die App zum Nulltarif zu bekommen. Der Preis sind halt fünf Sterne und etwas wohlgesinnter Blabla.

Fertig ist die Fake-Bewertung und die App wurde geladen.
Genau gegen das sollten große Marktanbieter vorgehen (müssen). Sie haben da in meinen Augen eine Sorgfaltspflicht, derer sie sich nicht mit Blabla-Hinweisen entziehen sollten.
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