Big Tech einschränken: Übernahmeverbote in der Diskussion +++ "Sideloading" auf dem iPhone wohl bald Realität
Wie das Wall Street Journal erfahren hat, will die Europäische Union den Digital Markets Act alsbald durch das EU-Parlament
bringen (siehe auch diese Meldung:
). Diese neue Gesetzgebung, welche seit 2020 im Gespräch ist, soll großen Tech-Konzernen Einhalt gebieten und zu mehr Wettbewerb im digitalen Markt führen.
Für Apple bedeutet dies ganz konkret, kein pauschales Verbot von Apps außerhalb des App Stores durchsetzen zu dürfen. Sogar alternative App Stores neben dem iOS App Store wären damit denkbar. Möglich könnte aber weiterhin sein, dass Apple bei installierten Apps aus alternativen Quellen bestimmte sicherheitsrelevante Gerätefunktionen wie Apple Pay deaktiviert – unter dem Deckmantel der Nutzersicherheit.
Kein zahnloser Tiger?Der "Digital Markets Act" sieht vor, Unternehmen hart zu bestrafen, welche gegen die neuen Regeln verstoßen. Die EU hat die Möglichkeit, Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen. Ferner sollen Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des Tagesumsatzes möglich sein, wenn das betreffende Unternehmen nicht kooperiert.
Verbot von Riesen-Übernahmen?Wie erst in dieser Woche berichtet, stehen auch in den USA einschneidende Änderungen an. Neben neuen Gesetzen zu einem Recht auf Reparatur, ist den Gesetzgebern eine weitere Praxis ins Visier geraten. Wer oft verwundert den Kopf schüttelte, wenn zweistellige Milliardensummen für Übernahmen anderer Unternehmen gemeldet wurden: Genau dieses Vorgehen ist möglicherweise in absehbarer Zeit passé. So heißt es in einem neuen
Gesetzesantrag, dass Großunternehmen bislang beinahe nach Belieben auf Einkaufstour gehen, direkte Konkurrenten schlucken und dadurch immer mächtiger werden konnten.
Der Vorschlag zur Eindämmung lautet, Fusionen und Übernahmen mit einem Volumen von mehr als fünf Milliarden Dollar schlicht zu untersagen. Für Apple wäre dies unerheblich, denn bekanntlich sieht sich Cupertino eher bei kleineren Anbietern um. Mehrere Milliarden Dollar auf den Tisch zu legen, so z.b. im Falle von Beats, sind seltene Ausnahmen. Gleichzeitig enthält der Antrag eine Deckelung des Marktanteils, der nach einem Kauf oder einer Fusion nicht bei mehr als 33 Prozent liegen darf.