BlackBerry-Smartphones vor dem Aus: Das endgültige Ende eines klangvollen Namens?
Der chinesische Elektronik-Konzern TCL wird schon bald keine Smartphones mit dem klangvollen Namen BlackBerry mehr herstellen. Am 31. August dieses Jahres endet vertragsgemäß die Partnerschaft des in Shenzhen beheimateten Unternehmens mit der kanadischen Firma BlackBerry Limited. Da beide Seiten den Kontrakt nicht verlängern wollen, wird es demzufolge ab 1. September vorerst keine neuen BlackBerry-Smartphones geben.
Keine nennenswerten MarktanteileBeide Unternehmen kündigten diesen Schritt per Twitter an. TCL hatte im Jahr 2016 von BlackBerry Limited die Lizenz zur Fertigung und zum Verkauf von Geräten mit dem Markennamen erworben. In den vergangenen Jahren brachte das chinesische Unternehmen diverse Android-Geräte auf den Markt, unter anderem das DTEK50, das KEYone und zuletzt im August 2018 das KEY² LE. Nennenswerte Marktanteile konnten die Smartphones jedoch nicht ergattern, angesichts der Übermacht von Apple und der Dominanz von Samsung, Huawei und Xiaomi im Android-Sektor versank die Marke BlackBerry mehr und mehr in der Bedeutungslosigkeit. 2017 wurden weltweit gerade einmal 850.000 Geräte verkauft. In seinen besten Zeiten konnte der damals noch eigenständig produzierende kanadische Hersteller jährlich mehr als 52 Millionen BlackBerry-Smartphones absetzen.
Zukunft des Markennamens ist unsicherWie es mit der Marke weitergeht, ist unklar. Der chinesische Hersteller schreibt zwar in seiner Twitter-Mitteilung von einer "glänzenden Zukunft sowohl für TCL als auch BlackBerry Limited", führt aber nicht näher aus, was damit gemeint sein könnte. BlackBerry Limited hat sich bislang nicht dazu geäußert, ob ein anderer Hardware-Partner zukünftig Geräte unter dem Namen vermarkten wird. Zumindest müssen sich Besitzer eines BlackBerry-Smartphones vorerst keine Sorgen machen. TCL hat angekündigt, dass der Reparaturservice bis zum 31. August 2022 gesichert ist. Auch Garantieleistungen werden mindestens bis zu diesem Datum gewährt, gegebenfalls auch über diesen Zeitpunkt hinaus, falls die Gesetze eines Landes dies vorschreiben.