Bloß nie aufs Display schauen: Anweisungen an Ermittler wegen Face ID
Neue Technologien bedeuten nicht nur für Anwender Umstellungen in ihrer Nutzungsweise. Das Beispiel Smartphone zeigt, vor welchen Herausforderungen auch Ermittlungsbehörden stehen. In den vergangenen Jahren kam nicht nur wirkungsvolle Verschlüsselung hinzu, stattdessen verbesserte sich die Sicherheit der Geräte durch Fingerabdrucksensor und jüngst auch Face ID. Während sich der früher eingesetzte Passcode noch durchprobieren und erraten lässt, sieht es bei Fingerabdrücken sowie Gesichtsprofil ganz anders aus.
Nach 5x ist SchlussAls Apple vor einem Jahr erstmals Face ID vorstellte, gab Software-Chef Craig Federighi unfreiwillig auch eine Demonstration eines weiteren Sicherheitsfeatures. So glückte die Freischaltung per Face ID nicht, stattdessen musste ein sechsstelliger Passcode eingegeben werden. Grund dafür war die automatisch erfolgte Sperrung von Face ID nach fünf erfolglosen Versuchen.
Anweisungen zu Face ID und GesichtserkennungUS-Ermittlungsbehörden erhalten momentan weitere
Anweisungen, wie mit sichergestellten Smartphones verdächtiger Personen umzugehen ist. Ein Punkt geht explizit auf das Verhalten ein, das Federighi auf der 2017er Bühnenpräsentation widerfuhr. So heißt es, Ermittler sollen vermeiden, auf das Display der Geräte zu blicken. Andernfalls bestehe das Risiko, Erkennungsversuche von Face ID zu verbrauchen – wovon es wie erwähnt nur fünf gibt. Wer iPhone X oder Xs in die Hand nimmt und vor das Gesicht hält, reduziert die Anzahl bereits direkt auf vier.
...und Authentifizierung via Touch IDDie Anweisung an Ermittlungsbehörden ist insofern besonders relevant, da erst kürzlich ein Fall publik wurde, bei dem ein Verdächtiger sein iPhone via Face ID freizuschalten hatte (siehe
). Im Falle von Touch ID lautet die Richtlinie übrigens, konfiszierte iPhones niemals über den Home-Button zu aktivieren, da auch hier ansonsten die schnell die Möglichkeit verloren gehen kann, biometrische Authentifizierung durch den Besitzer des Gerätes zu verwenden. Verdächtige zur Herausgabe ihres Pin-Codes zu zwingen ist nämlich noch einmal eine ganz andere juristische Herausforderung, als ein Smartphone vor ihr Gesicht zu halten oder den Daumen auflegen zu lassen. Selbst letzteres stellt bereits eine Hürde dar, denn ohne freiwillige Ausführung wäre unmittelbarer Zwang erforderlich.