Bund der Steuerzahler fordert Bundesrat zur Rücknahme der Rundfunkgebühren für Computer auf
Wie Internet.com mit Verweis auf die neue Osnabrücker Zeitung berichtet, hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Regierungschefs der Bundesländer aufgefordert, die ab 2007 anfallende Rundfunkgebühr für Computer mit Netzzugang durch Revision des Staatsvertrages rückgängig zu machen. In dem Interview bezeichnet BdSt-Präsident Karl Heinz Däke die
Rundfunkgebühren auf Computer für widersinnig und weltfremd. So sei widersinnig, dass der Staat vorschreibt, die Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge über das Internet einzureichen, um ab dem kommenden Jahr die dafür benötigten Computer mit einer Rundfunkgebühr zu belegen. Weiterhin sei es weltfremd, anzunehmen, dass Beschäftigte während der Arbeitszeit oder danach ihren Computer nutzen würden, um Rundfunk zu hören oder Fernsehen zu sehen. Dies sei lediglich ein Vorwand, um noch mehr Einnahmen für ARD und ZDF zu generieren.
Im aktuellen Staatsvertrag vom 1. April 2005 wurde festgeschrieben, dass vom 1. Januar 2007 an auch eine Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte mit Internet-Zugang in Privathaushalten und Firmen besteht. Werden bereits Rundfunkgebühren für Radio und Fernsehen bezahlt, fallen zumindest für stationäre Geräte auf keinen Fall weitere Gebühren an. Vor allem Firmen und Universitäten mit vielen Standorten sowie Freiberufler mit privater und beruflicher Nutzung des Computers müssen mit beträchtlichen Kosten rechnen.
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