Bundesgerichtshof bestimmt Platzierung des Impressums auf Web-Seiten
Wie Heise Online in einem Artikel anmerkt, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az.: I ZR 228/03) vom 20. Juli über die Frage entschieden, wo sich auf einer Web-Seite das Impressum zu befinden hat. Demnach muss das
Impressum nicht unbedingt auf der Startseite enthalten sein, sondern kann auch über bis zu zwei Links hinterlegt werden. So ist der Verlauf vom ersten Link Kontakt hin zum zweiten Link Impressum zulässig, da dies dem durchschnittlichen Nutzer bekannt ist. Grundsätzlich gilt, dass Anbieter für die weiterführenden Links Bezeichnungen wählen müssen, die verständlich sind und sich dem Nutzer ohne weiteres erschließen.
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